Bundesrat verabschiedet Kreislaufwirtschaftsgesetz
Der Bundesrat hat am 10.02.2012 den überarbeiteten Entwurf des neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gebilligt. Das KrWG löst das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/ AbfG) ab.
Der zunächst vom Bundestag verabschiedete Gesetzentwurf zum KrWG stieß auf Widerstand im Bundesrat. Dieser rief den Vermittlungsausschuss an. In diesem wurde am 08.02.2012 abschließend ein Kompromiss ausgehandelt. Der Bundestag hat dem ausgehandelten Kompromiss zum KrWG bereits zugestimmt.
Die im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Veränderungen zum KrWG beziehen sich auf § 17 KrWG und betreffen die Rechtsbeziehungen der Kommunen gegenüber privaten Entsorgern. Insbesondere im Zusammenhang mit den Änderungen zum EEG 2012 eröffnen sich den Kommunen im Zusammenhang mit den Änderungen des Abfallrechts neue Entwicklungspotential und Geschäftsfelder.
Die im Bereich Landwirtschaft und Biogasanlagen interessanten Rechtsänderungen zum KrW-/ AbfG bezüglich der Einordnung von Gülle als Abfall blieben im Vergleich zum Gesetzesentwurf des Bundestages unverändert. Die bisherige Ausklammerung von Gülle und anderem Wirtschaftsdünger aus dem Abfallrecht entfällt. Gülle kann damit fortan als Abfall eingeordnet werden.
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Rechtsanwalt Dr. Philipp Groteloh, Schwerin