Bundesverwaltungsgericht schränkt Sonntagsarbeit ein

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 26.11.2014 der Sonntagsarbeit erhebliche Grenzen gesetzt (BVerwG 6 CN 1.13).

Nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. In § 10 des Arbeitszeitgesetzes sind zahlreiche Ausnahmen geregelt. Unter anderem für Beschäftigte im Rettungsdienst, bei der Feuerwehr, in Krankenhäusern und Gaststätten. Die einzelnen Bundesländer können darüber hinaus weitere Ausnahmen vom Sonntagsschutz zur Vermeidung erheblicher Schäden und unter Berücksichtigung des Schutzes der Arbeitnehmer beschließen. Von dieser Ermächtigung hatte das Bundesland Hessen in seiner Bedarfsgewerbeordnung Gebrauch gemacht. In dieser waren die Beschäftigung an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen insbesondere in den Bereichen Videotheken, öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften zulässig.

Die Gewerkschaft ver.di und zwei evangelische Gemeindeverbände haben in ihrem Normenkontrollantrag die hessische Bedarfsgewerbeordnung nun zur gerichtlichen Überprüfung gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat, wie auch schon die Vorinstanz, den Antragsstellern zum Teil Recht gegeben. In den Bereichen Callcenter, Bibliotheken, Videotheken und Lotto- und Totogesellschaften bestehe kein besonderes Bedürfnis, sonntags geöffnet zu sein. Nach Ansicht der Leipziger Richter stellt es keinen erheblichen Schaden i.S.d. des Arbeitszeitgesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse sofort erfüllt zu bekommen. DVDs, Computerspiele oder Bücher können für eine Nutzung an Sonn- oder Feiertagen vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden.

Das Urteil hat für andere Bundesländer zunächst keine verbindlichen Auswirkungen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils müssen die Länder aber ihre Ausnahmeregelungen überprüfen und an die Rechtssätze des Urteils anpassen. Es kann deshalb damit gerechnet werden, dass die Länder die Sonntagsarbeit nicht mehr so großzügig erlauben wie bisher und Videotheken, Bibliotheken und Callcenter in Zukunft sonntags nicht mehr geöffnet haben werden.

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