BVVG Kaufpreisermittlung unwirksam

Das Kammergericht Berlin kommt in seinem Urteil vom 26.08.2010 zu dem Aktenzeichen 22 U 179/09 zum eindeutigen Ergebnis, dass an einer Wertermittlung durh einen Sachverständigen auf Grundlage der Vorgaben der WertV bzw. der ImmoWertV keine rechtlichen Bedenken bestünden. Es hat die Berufung der BVVG gegenüber einem die Verpflichtung zur Rückzahlung des zuviel vereinnahmten Kaufpreises aussprechenden Urteils des LG Berlins zurückgewiesen. Die Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen, gleichwohl steht zu erwarten, dass die BVVG versuchen wird, im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde eine Revision beim Bundesgerichtshof zu erzwingen.
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