Clearingstelle: ORC-Anlage selbstständige Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009

In seinem Votum vom 07.02.2011 kommt die Clearingstelle EEG zu dem Ergebnis, dass es sich bei einer ORC-Anlage grundsätzlich um eine selbstständige Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 handelt. Sie soll somit grundsätzlich keine Gesamtanlage mit dem BHKW bilden. Das BHKW sei wiederum kein Bestandteil der ORC-Anlage.

Eine eigenständige Anlage im Sinne des § 3 Nr. 1 EEG 2009 (damit auch im Sinne des EEG 2012) liegt nach den Ausführungen der Clearingstelle vor, wenn in der Anlage die zwingend erforderlichen Mindestbestandteile vorhanden sind. Dies sind eine Antriebseinheit (Motor oder Turbine) in Verbindung mit einem Generator sowie einer Vorrichtung, welche für die Zufuhr von Biomasse geeignet ist. Dabei muss die Biomasse nicht unmittelbar in die Anlage geleitet werden. Es genügt – wie dies auch § 3 Nr. 1 EEG 2012 klarstellt -, dass in die Anlage zwischengespeicherte Energie, welche ausschließlich aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, in der Anlage aufgenommen wird.

Eine ORC-Anlage erfüllt regelmäßig die oben genannten Voraussetzungen der Clearingstelle. In derartigen Anlagen wird die thermische Energie des Abgases und des Kühlwassers aus dem BHKW, welche unmittelbar Strom aus Biomasse im Sinne des § 2 Abs. 1 Biomasserverordnung erzeugt, eingesetzt. Damit ist die thermische Energie gleichfalls als Biomasse einzuordnen. Eine ORC-Anlage verfügt weiterhin über eine Turbine in Form eines Wärmetausches sowie einen daran gekoppelten Generator.

Da es sich bei dem ORC-Modul um eine selbstständige Anlage handelt, gilt für diese ein eigenständiger Inbetriebnahmezeitpunkt. Eine Zusammenrechnung der Nennleistungen des BHKWs und des hieran angekoppelten ORC-Moduls erfolgt nur, wenn beide Anlagen innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten in Betrieb genommen wurden. Erfolgte keine Inbetriebnahme beider Anlagen innerhalb des Zeitraums, handelt es sich um zwei selbstständige Anlagen. Dies bedeutet, dass für die Anlagen dann auch unterschiedliche Vergütungssätze (z.B. EEG 2009/EEG 2012) gelten können.

Nochmals stellte die Clearingstelle in dem Votum klar, dass der Strom eines BHKWs, welches unter das EEG 2009 fällt, ein Anspruch auf Vergütung des Technologiebonus bei Nutzung eines ORC-Moduls nur in Höhe der Strommenge besteht, die im ORC-Modul erzeugt wird.

Es berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Agrarrecht und Steuerrecht, Schwerin