Corona - Verlängerung / Verschärfung der Schutzmaßnahmen

Am 05.01.2021 haben Bund und Länder beschlossen, die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum 31.01.2021 zu verlängern
und teilweise zu verschärfen.

In Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies, dass das öffentliche Leben weitestgehend heruntergefahren bleibt. Wie bereits in den vergangenen Wochen bleiben also u.a. Freizeiteinrichtungen, Teile des Einzelhandels sowie die Gastronomie weiterhin geschlossen – Abhol-/Lieferdienste sind möglich. Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind nach wie vor verboten. Die Kindertageseinrichtungen bleiben zwar geöffnet. Dennoch sollen Kontakte reduziert werden. Daher appelliert die Landesregierung an die Eltern, ihre Kinder - sofern möglich - zu Hause zu betreuen. Die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler bleibt weitgehend aufgehoben, es erfolgt grundsätzlich Distanzunterricht. Nur dann, wenn eine Betreuung zu Hause nicht möglich ist, sind die Schulen für die Schüler*innen der Klassen 1 bis 6 weiterhin geöffnet. Ab dem 11.01.2021 bedarf es dafür einer vorherigen schriftlichen Anmeldung.
Ab diesem Zeitpunkt sollen zudem Schüler*innen aus Abschlussklassen wieder zurück an die Schulen kommen, um sich auf die Prüfungen vorbereiten zu können.

Zusätzlich wurde u.a. Folgendes beschlossen:

  • Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Es sind nun nur noch private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  • Für Landkreise mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Fällen je 100.000 Einwohner sollen die Länder erweiterte (lokale) Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen. Insbesondere soll der Bewegungsradios auf 15 km um den Wohnort beschränkt werden, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagesausflüge stellen keinen triftigen Grund dar.

        In Mecklenburg-Vorpommern ist aktuell der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mit einer 7-Tage-Inzidenz von 198,8 (Stand 06.01.2021) kurz davor, diese Schwelle
        zu überschreiten.

  • Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten, großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen.
  • Die Betriebskantinen werden geschlossen, wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken.
  • In Alten- und Pflegeheimen sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Der Bund wird gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil gewährt wird. Der Anspruch soll nicht nur bei Erkrankung gelten, sondern auch denn, wenn die Betreuung des Kindes erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten pandemiebedingt geschlossen sind oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
  • Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zusätzlich zu der bereits bestehenden Quarantänepflicht (grundsätzlich 10 Tage, Verkürzung frühestens nach 5 Tagen durch negatives Testergebnis) eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden.

Die zwischen Bund und Länder beschlossenen Maßnahmen müssen in den entsprechenden Landesverordnungen durch die Länder umgesetzt werden. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern wird am 07.01.2021 darüber beraten, am 08.01.2021 sollen dann die (geänderten) Verordnungen verabschiedet werden, was abzuwarten bleibt.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unseren Artikel im Wirtschaftsreport 04/2020 des Unternehmerverbandes Rostock-Mittleres Mecklenburg, abrufbar unter www.uvrostock.de/wirtschaftsreport.de (dort Seite 4-5). Darin sind die Regelungen der Anfang Dezember 2020 geltenden, zwischenzeitlich geänderten Landesverordnungen dargestellt. Die damit einhergehenden Folgen für das Arbeitsverhältnis gelten nach wie vor.