Dauer der Arbeitszeit bei fehlender vertraglicher Regelung
Das Bundesarbeitsgericht hatte zu klären, welche Arbeitszeitdauer einem Arbeitsverhältnis zu Grunde zu legen ist, wenn im Arbeitsvertrag eine Vereinbarung hierzu fehlt.
Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die als „außertarifliche Mitarbeiterin“ beschäftigt war und ein Jahresgehalt von ca. 95.000,00 Euro brutto bezog. Nach dem Arbeitsvertrag war geregelt, dass die Arbeitnehmerin „auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden“ muss. Genaue Angaben zu den Arbeitszeiten waren im Arbeitsvertrag nicht geregelt. Nachdem sich bis zu 700 Minusstunden angesammelt haben und die Arbeitnehmerin der Aufforderung der Arbeitgeberin, eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 7,6 Stunden bzw. die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden einzuhalten, nicht nachkam, kürzte die Arbeitgeberin die nachfolgenden Gehälter der Arbeitnehmerin um ca. 7.000,00 Euro brutto. Mit ihrer Klage begehrte die Arbeitnehmerin nun die Zahlung des gekürzten Gehalts. Sie war der Ansicht, sie sei vertraglich überhaupt nicht verpflichtet, 38 Stunden in der Woche zu arbeiten. Ihr Arbeitsvertrag enthalte hierzu jedenfalls keine Regelungen. Deshalb müsse sie auch nicht an bestimmten Tagen und zu bestimmten Zeiten im Betrieb sein. Sie erfülle ihre Arbeitspflicht bereits dann, wenn sie die vom Arbeitgeber übertragenen Aufgaben erledige. Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage mit Urteil vom 15.05.2013 (10 AZR 325/12) –wie die Vorinstanzen– ab.
Auch wenn ein Arbeitsvertrag zur Dauer der Arbeitszeit keine ausdrücklichen Regelungen enthält, so gilt die betriebsübliche Arbeitszeit als vereinbart, wenn keine Anhaltspunkte für die Vereinbarung einer dem Zeitmaß enthobenen Arbeitspflicht bestünden. Da sich die Vergütung an der geleisteten Arbeitszeit messe, sei der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Zeit zu vergüten, in der nicht gearbeitet werde. Diese Grundsätze gelten für alle Mitarbeiter, auch für außertarifliche Angestellte.
Es berät Sie:
Rechtsanwältin Dr. Doris Geiersberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Rostock
Rechtsanwalt Karsten Bossow, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht, Rostock
Rechtsanwältin Janin Gurtz, Rostock