Derzeitiger Stand zur GAP ab 2021

Beitrag im Rahmen des 9. Symposium AGRARRECHT

Am 01.06.2018 legte der EU-Agrarkommissar Phil Hogan den Legislativvorschlag der EU-Kommission für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vor. In einem Interview mit der top agrar gab Hogan kürzlich bekannt, dass die neue GAP 2020 „fertig ist“ – nun sei es Aufgabe von Rat und Parlament, die Arbeiten an der „neuen“ GAP zum Abschluss zu bringen. Die wichtigsten Punkte der neuen GAP sind im Folgenden zusammengefasst:

  • Direktzahlungen

Die Kommission plant eine deutliche Kürzung der Direktzahlungen. Geplant ist, die Zahlungen ab einem Betrag von 60.000,00 € zu kürzen und eine verbindliche Obergrenze bei 100.000,00 € einzuführen. Einer Gefährdung von Arbeitsplätzen, die bisher durch Fördermittel querfinanziert wurden, soll jedoch vorgebeugt werden – die Lohn- und Arbeitskosten sollen zugunsten des Betriebs bei der Ermittlung der Direktzahlungen berücksichtigt werden.

  • Zahlungsansprüche

Die bisherigen Zahlungsansprüche (ZA) verfallen mit der neuen GAP nicht. Nach Angaben Abgeordneter des Europäischen Parlaments ist geplant, die alten ZA „automatisch“ in die neue Reform zu übertragen. Art. 19 des Legislativvorschlags der Kommission enthält die Option, dass ein Mitgliedstaat die ZA abschaffen kann – dies ist nach dem derzeitigen Informationsstand für Deutschland die Vorzugsvariante. Mit der Flächenprämie gäbe es ein Instrument, das national einheitlich sei. Dann erhielten alle Betriebe je Hektar dieselben Direktzahlungen ohne regionale Unterschiede.

Die Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der Europäischen Union laufen derzeit noch – weitere Verringerungen der Hektarbeträge sind nicht auszuschließen. Ein Ergebnis der Verhandlungen wird frühestens für September 2019 erwartet.

  • Umwelt-, Klimaschutz und strengere Anforderungen

Umwelt- und Klimaschutz rücken mit der neuen Förderperiode noch deutlicher in den Fokus der Agrarförderung. Die Betriebe, die mit „fortschrittlicheren Landbewirtschaftungsmethoden“, und im Rahmen „obligatorischer Maßnahmen“ über die verpflichtenden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen hinausgehen, sollen zusätzliche Mittel erhalten. Sog. „Öko-Regelungen“ sollen Landwirte bei der Realisierung ambitionierterer Maßnahmen unterstützen. Die Ausschüttung der Direktzahlungen soll zunehmend an den Erfolg „ehrgeizigerer Umwelt- und Klimaziele“ gekoppelt werden. Vorgesehen ist u. a., dass Landwirte sich für die Erhaltung kohlenstoffreicher Böden durch Schutz von Torf- und Feuchtgebieten einsetzen und zu einer Anbaudiversifizierung im Sinne einer guten fachlichen Praxis durch weite Fruchtfolgen beitragen. Zur Verbesserung der Wasserqualität und zur Reduzierung des Ammoniak- und Stickstoffgehalts soll mit der neuen GAP ein „obligatorisches Instrument“ geschaffen werden.

Es wird erwartet, dass die Vorschriften zum Schutz der Wasserqualität ebenfalls strenger werden – von einer weiteren, deutlichen Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln ist die Rede. Hinzukommen sollen wirksamere Tierschutzprogramme.

  • Junglandwirte

Mit der neuen GAP sollen die Bedingungen für Junglandwirte (jünger als 40 Jahre) deutlich verbessert werden. Mindestens zwei Prozent der jedem Mitgliedstaat zugewiesenen Mittel aus der 1. Säule sollen in die Junglandwirteförderung fließen. Für maximal fünf Jahre nach Betriebsübernahme sollen sie eine zusätzliche Förderung erhalten, die die bisherigen 44,00 € je Hektar übersteigen könnte. Betriebsneugründungen und Hofübergaben sollen dadurch deutlich erleichtert werden. Mit flexibleren Vorschriften für Hofübergaben und durch eine optimierte Besteuerung soll der Erwerb von Acker- und Grünland vereinfacht werden.

  • Kleine und mittlere Betriebe

Kleine und mittlere Betriebe – sog. Kleinstbetriebe mit weniger als 5 ha bewirtschafteter Fläche und (Familien-)Betriebe mit einer bewirtschafteten Fläche von 5 bis 250 ha – sollen gegenüber „Großbetrieben“ eine Sonderstellung hinsichtlich der bereitgestellten Direktzahlungen erhalten.

  • Förderung des ökologischen Landbaus

Die Förderung der ökologischen Landwirtschaft wird mit der GAP 2020 noch weiter forciert. Mindestens 30 % der national zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Umwelt- und Klimaschutz bereitgestellt werden. 40 % der Gesamtmittel der GAP sollen zum Klimaschutz beitragen. Geplant ist eine leistungsgebundene Reserve von bis zu 5 % der Mittelzuweisung für die Entwicklung des ländlichen Raums zugunsten der Mitgliedstaaten, um die Zielwerte in den Bereichen Umwelt, Klima und biologischer Vielfalt zu erreichen. Den Landwirten, die freiwillig an bestimmten „Öko-Programmen“ teilnehmen, soll ein Teil der Direktzahlungen vorbehalten sein.