Die Kita streikt - und nun?
Warnstreiks haben grundsätzlich den Zweck, Arbeitnehmern Gutes zu tun. Sie sollen den Arbeitnehmern des bestreikenden Betriebs bessere Arbeitsbedingungen verschaffen. Dass Arbeitskämpfe anderen als den streikenden Arbeitnehmern aber keine Freude bereiten, haben nun die berufstätigen Eltern erfahren dürfen. Nachdem sich viele Arbeitnehmer seit Dienstag durch den Streik der Lokführergewerkschaft GDL bereits die Frage stellen mussten, wie sie rechtzeitig zur Arbeit gelangen, müssen sich nun berufstätige Eltern zusätzlich darum kümmern, wer das Kind während der Arbeitszeit beaufsichtigt. Zum Streik aufgerufen haben ver.di, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Beamtenbund dbb. Betroffen sind damit kommunale Kitas, Horte und offenen Ganztagsschulen.
Soweit keine Ersatzbetreuung gefunden wird, ist zumindest ein Elternteil gezwungen, mit dem Kind zu Hause zu bleiben. Arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung müssen aber nicht befürchtet werden, soweit dem Arbeitgeber rechtzeitig Bescheid gegeben wurde. Soweit der Streik nur wenige Tage andauert, bleibt sogar der Vergütungsanspruch nach § 616 BGB erhalten, denn Eltern bleiben nicht ihrer Arbeit fern, weil der Kindergarten geschlossen hat, sondern weil sie ihrer Aufsichtspflicht nachkommen müssen.
Sollte der Streik mehr als eine Woche andauern, ist der Arbeitgeber jedenfalls nicht mehr verpflichtet, die Vergütung weiter zu bezahlen. Arbeitnehmern wird dann geraten, mit dem Arbeitgeber ein Gespräch zu suchen. Vielleicht besteht die Möglichkeit, das Kind mit in den Betrieb oder die Arbeit mit nach Hause zu nehmen. Ein Anspruch besteht hierauf aber nicht. Ansonsten kann nur noch Urlaub oder unbezahlte Freistellung beantragt werden.
Wie lange der Streik andauern soll, ist bisher unklar.
Für Fragen rund um einen Streik stehen Ihnen gern zur Verfügung:
Rechtsanwältin Dr. Doris Geiersberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Rostock
Rechtsanwalt Karsten Bossow, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht, Rostock
Rechtsanwältin Janin Gurtz, Rostock