Dioxinskandal-Gesetzesänderungen

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des ursprünglichen Aktionsplanes „Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ am 14.03.2011 einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie weiterer Vorschriften vorgelegt. Dabei handelt es sich um die Bundestagsdrucksache 17/4984. Unter anderem sieht dieser Entwurf eine Verpflichtung privater Laboratorien vor, die zuständigen Behörden umgehend zu informieren, wenn bedenkliche Mängel an unerwünschten, gesundheitsschädlichen Stoffen in von ihnen untersuchten Futter- und Lebensmitteln festgestellt wurden. Diese Meldepflicht soll nach dem Willen des Gesetzgebers in Zukunft auch Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen treffen, die im Rahmen von Eigenkontrollen gesundheitlich bedenkliche Substanzen in Proben feststellen. Ob dies einen künftigen „Dioxin-Skandal“ verhindern wird, bleibt abzuwarten.

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Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock