Diskriminierung von Beamten durch das Besoldungssystem
Beamtenbezüge richten sich nach der Besoldungsordnung des Bundes, des Landes bzw. des jeweiligen Dienstherrn. In vielen Besoldungsordnungen richtete und richtet sich die Höhe der Beamtenbesoldung nach dem Lebensalter.
Diese Differenzierung nach dem Lebensalter verstößt möglicherweise gegen die EU-Richtlinie 2000/78 (Antidiskriminierungsrichtlinie). Viele Beamte haben gegen die diskriminierende Besoldung Widerspruch eingelegt bzw. geklagt. Zum Teil wurden Verfahren dem Europäischen Gerichtshof zur Stellungnahme vorgelegt. Am 28.11.2013 stellte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof in einigen dieser Angelegenheiten die Schlussanträge.
Nach seiner Einschätzung verstößt eine Besoldung, bei der die Höhe des Grundgehaltes eines Beamten bei Begründung des Beamtenverhältnisses maßgeblich von seinem Lebensalter abhängt und anschließend vor allem in Abhängigkeit von der Dauer des Beamtenverhältnisses ansteigt genauso gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie, wie ein Überleitungssystem, das bei der Zuordnung von Bestandsbeamten zu den Stufen des neuen Besoldungssystems lediglich dem vorherigen Grundgehalt Rechnung trägt, also unter Umständen dem niedrigeren Grundgehalt unter Berücksichtigung des Lebensalters und für den Aufstieg in höhere Stufen nur die ab Inkrafttreten dieses Überleitungssystems erworbene Erfahrung berücksichtigt, unabhängig von der absoluten Erfahrungszeit des Beamten.
Nach Auffassung des Generalanwaltes kann der Grundsatz der Gleichbehandlung nur dadurch gewahrt werden, dass die diskriminierten Beamten in dieselbe Besoldungsstufe eingestuft werden wie ein älterer Beamter, der über eine gleichwertige Berufserfahrung verfügt.
Eventuelle Ansprüche sollten Beamte im jeweiligen Haushaltsjahr geltend machen bzw. der Besoldungsfestsetzung widersprechen. Gern unterstützen wir Sie dabei.
(Quelle: Datenbank EUR-LEX, Datei 62012CC0501-Rechtssachen C-501/12, C-502/12, C-503/12, C-540/12 u.a.)
Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Doris Geiersberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin, Rostock
Karsten Bossow, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht, Rostock
Janin Gurtz, Rechtsanwältin, Rostock