EEG 2021 - Änderungen im Bereich Biogas
Zum 01.01.2021 ist das EEG in Kraft getreten. Das Gesetzgebungsverfahren war von hoher Dynamik gekennzeichnet. Noch in den letzten Lesungen des Bundestages kam es zu wesentlichen Änderungen, die u.a. die positive Grundstimmung in der Biogasbranche teilweise eindämmten.
Das EEG 2021 bringt nicht unwesentliche Veränderungen mit sich. Diese betreffen sowohl die Bereiche Windenergie, Photovoltaik als auch Biogas. Im Bereich der Photovoltaikanlagen gibt es z.B. nunmehr Sonderausschreiben für AGRO-Photovoltaik-Projekte.
Obwohl das verabschiedete EEG 2021 im Bereich Biogas hinter den verheißungsvollen Gesetzesentwürfen zurückbleibt, enthält es erhebliche Verbesserungen für Strom aus Biomasse. Weiterhin wird für mittlere und größere Anlagen die Vergütung im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt. Die Gebotshöchstwerte werden für Neuanlagen auf 16,4 Cent je kWh angehoben. Bestandsanlagen bis 500 kW Leistung, die erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben, erhalten nach dem EEG 2021 eine Vergütung in Höhe des jeweiligen Höchstgebots (für Neuanlagen), der noch einen Zuschlag im Gebotstermin erhalten hat, zzgl. eines Zuschlags von 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Dieses stellt eine Verbesserung gegenüber dem EEG 2017 dar. Jedoch liegt die Anschlussvergütung für Bestandsanlagen hinter dem Gebotshöchstwert von 18,4 Cent je kWh, wie er noch in den letzten Entwürfen zum EEG 2021 vorgesehen war. Bei Anlagen, die Strom aus Biomethan erzeugen, beträgt der Gebots-höchstwert 19,0 Cent je kWh. Jedoch wird diese höhere Vergütung dauerhaft nur in der sog. Südregion gewährt. Außerhalb der Südregion können Biomethananlagen lediglich in den Gebotsterminen des Jahres 2021 von diesem Gebotshöchstwert profitieren.
Das Ausschreibungsvolumen erhöht sich auf 600 MW jährlich. Sofern in einem Jahr die Summe der eingereichten Gebote nicht die maximale Ausschreibungshöhe erreicht, verringert sich das Ausschreibungsvolumen in dem Jahr auf 80% der Summe der eingereichten und zugelassenen Angebote für Neu- und Bestandsanlagen. Zusätzlich werden jährlich, jeweils zum 01. Dezember, weitere 150 MW für Biomethananlagen in der Südregion ausgeschrieben. Wie im Bereich Windenergie gibt es im EEG 2021 eine Bevorzugung der sog. Südregion. 50% des jeweiligen Ausschreibungsvolumens ist für die Südregion reserviert. D.h., bei der Hälfte des Ausschreibungs-volumens werden nur Gebote aus der Südregion berücksichtigt. Sofern aus der Südregion nicht alle dortigen Angebote einen Zuschlag erhalten, konkurrieren diese mit den Angeboten aus dem restlichen Bundesgebiet. Die Verfassungskonformität dieser Regelung ist diskutabel.
Die bisherige Deckelung der Flexprämie wird aufgehoben und kann damit weiterhin vollständig in Anspruch genommen werden. Der Flexibilitätszuschlag wird von aktuell 40,00 € je kW-installierter Leistung auf 65,00 € je kW-installierter Nennleistung angehoben. Im Gegenzug werden jedoch die Flexibilisierungsauflagen verschärft.
Für Biogasanlagen, die Vergütungen auf Grundlage des EEG 2021 erhalten wollen, gilt ein Maisdeckel von 40 %.
Auch Bestandsanlagen können vom neuen EEG 2021 profitieren. Zum einen können sie anstreben, die Anschlussvergütung für sich zu nutzen. Alternativ ist es für größere Biogasanlagen möglich, das erzeugte Biogas nicht mehr selbst vor Ort zu verstromen. Das Biogas könnte zu Biomethan aufbereitet und dann in das Erdgasnetz eingespeist werden. Hier gibt es ähnliche Anschlusspflichten für den Netzbetreiber wie im Bereich des Stromnetzes. Solche Biomethananlagen unterliegen nicht der Förderungshöchstdauer von grundsätzlich 20 Jahren ab Inbetriebnahme. Es bestehen gute Aussichten dafür, dass der Bedarf nach Biomethan in den nächsten Jahren weiter steigen wird. Bereits das EEG 2021 könnte dafür sorgen, dass regionale Stadtwerke ihre bislang mit Erdgas betriebenen BHKW auf Biomethan umstellen, da das EEG 2021 eine entsprechende Förderung für die sog. „Südregion“ vorsieht. Ferner wird Biomethan auch immer interessanter für den Kraftstoffmarkt. Nachhaltig erzeugtes Biomethan kann genutzt werden, um im Mix mit fossilen Kraftstoffen die CO2-Bilanz abzusenken. Dies ist für Händler und Großverbraucher mit Einführung der sog.
CO2-Zertifikate attraktiv. Zusätzliche Vergütungsvorteile für Biogasanlagenbetreiber können bei der Einspeisung von Biomethan entstehen, wenn das Biomethan einer besonderen Zertifizierung (REDcert) unterworfen wird. Hierbei sind zwar besondere Anforderungen zu erfüllen. Viele landwirtschaftliche Biogasanlagen dürften aber in der Lage sein, diese Vorgaben zu erfüllen. Auch hier sind zeitnah weitere Rechtsänderungen zu erwarten.