Erneuerbare Energien: Kontinuität und Wandel

Deutschland hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem der Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien entwickelt. Dieser Prozess wurde u.a. durch die gesetzlichen Regelungen im EEG und im Steuerrecht gefördert. Anstehende und aktuelle Änderungen im Bereich der rechtlichen und steuerlichen Förderung erneuerbarer Energien waren Schwerpunkt der diesjährigen Hauptverbandstagung des HLBS in Hamburg, an welcher von unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dr. Kantner und Herr Rechtsanwalt Hänsch teilnahmen.

Während der Veranstaltung diskutierten Steuerberater, Sachverständige, Vertreter von Wissenschaft und Politik sowie Juristen über die geplanten Änderungen zum EEG nebst dessen zu erwartenden Auswirkungen auf Anlagenbetreiber, Landwirtschaft und den ländlichen Raum. Gleichsam wurde auf aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung der erneuerbaren Energien eingegangen.

Diskussionsgrundlage für die Entwicklung des EEG war der seit Mai vorliegende Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums für das EEG 2012. Die Politik wurde aufgefordert, die bislang so positive Entwicklung der erneuerbaren Energien auf Grundlage des EEG fortzusetzen. Änderungen des EEG sollten behutsam vorgenommen werden.

Nachbesserungsbedarf wurde insbesondere im Bereich Biogas erkannt. In der Praxis dürfte die für den Erhalt der erhöhten Vergütung nach dem EEG notwendige durchgängige Energieerzeugung von 60% im Rahmen einer Kraft-Wärme Kopplung ab dem zweiten Betriebsjahr kaum zu erreichen sein. Hier müssen Nachbesserungen erfolgen. Im Bereich der Förderung von Biogasanlagen, welche Bioabfälle als Input-Stoffe verwenden, wurde angemahnt, dass die vorgesehene Erhöhung der Einspeisevergütung für Neuanlagen nicht zulasten bereits bestehender Anlagen gehen dürfe. Auch in weiteren Bereichen des Referentenentwurfs zum EEG 2012 wurde ein Nachbesserungsbedarf im laufenden Gesetzgebungsverfahren gesehen.

Der Bereich des Steuerrechts ist derzeit noch von einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen und Einzelanweisungen der Finanzverwaltung geprägt. In vielen Bereichen fehlt es an einer höchstrichterlichen Entscheidung oder gesetzlichen Vorgabe. Dies macht das Steuerrecht der erneuerbaren Energien augenblicklich sehr dynamisch. Eine sachgerechte Beratung kann nur unter fortlaufender Beachtung der Rechtssprechung und Gesetzgebung erfolgen. Auch weitere Bereiche im Recht der erneuerbaren Energien setzen fachkundige Beratung voraus. Die Experten aus den verschiedenen Bundesländern diskutierten u.a. die unterschiedliche Verwaltungspraxis zur Beachtung der Vorgaben des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB (Bauen im Außenbereich) für den Bau und Betrieb einer Biogasanlage. Während vor allem in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern bereits heute zunehmend auf die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben auch während des Betriebs geachtet wird, wird in einigen anderen Bundesländern dieses Rechtsproblem erst langsam erkannt.

Wie bereits zu Beginn diesen Jahres wollen wir unsere Mandanten auch künftig über die aktuellen Entwicklungen rund um das Recht der erneuerbaren Energien informieren. Hierzu wird im kommenden Winter wieder ein Symposium zum Thema erneuerbare Energien durch unsere Kanzlei veranstaltet werden. Das bis dahin hoffentlich abgeschlossene Gesetzgebungsverfahren zum EEG 2012 wird einen zentralen Schwerpunkt der Veranstaltung einnehmen.

Im Bereich der erneuerbaren Energie beraten Sie:

Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Steuerrecht, Schwerin