Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge
Aktuelle und besondere Rechtsfragen für Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge bildeten wiederum den Gegenstand der jährlich stattfindenden Lüneburger Beitragstage, an denen wiederum mehr als 150 Teilnehmer interessanten Fachvorträgen lauschten und praktische Fälle von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen vom 07. bis 09.03.2011 diskutierten. Unter der bewährten Leitung von Prof. Dr. Driehaus wurden aktuelle Fragen aus dem Erschließungsrecht, Erschließungsbeitragsrecht und Straßenbaubeitragsrecht unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen erörtert.
Mit der Abrechnung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen beschäftigte sich Rechtsanwalt Prof. Dr. Birk.
Zur Berufung auf Treu und Glauben sowie auf Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten im Erschließungsbeitrags- und Straßenbaubeitragsrecht referierte Rechtsanwalt Dietrich.
Der Vorteilsbegriff und die Bedeutung des Vorteils im Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht stand im Mittelpunkt der Ausführungen von Rechtsanwalt Witt. Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Halle Meyer-Bockenkamp beschäftigte sich mit der Abrechnung von Ausbaumaßnahmen von Gemeinschaftseinrichtungen einschließlich Entwässerungssystementscheidungen im Erschließungs- und Straßenbaubeitragsrecht. Die besondere rechtliche Stellung von Erschließungsbeiträgen und Straßenausbaubeiträgen in der Insolvenz und im Erbfall erläuterte der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Greifswald Sauthoff.
Schließlich beschäftigte sich der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Lüneburg Siebert mit aktuellen Fragen zum Straßenbaubeitragsrecht aus der Sicht der Rechtsprechung und Rechtsanwalt und Notar a.D. Lauenroth aus der Sicht der Praxis.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock