EU-Kommission mit Verschärfung der Düngeverordnung einverstanden
Nachdem die EU-Kommission eine Überarbeitung des ursprünglichen Referentenentwurfs aus dem Dezember 2019 für eine Verschärfung der Düngeverordnung eingefordert hatte, hat die Bundesregierung nachgearbeitet. Der Entwurf wurde unter Berücksichtigung der Kommissionsvorgaben im Februar angepasst, u. a. eine verpflichtende Binnendifferenzierung für die Ausweisung Belasteter Gebiete aufgenommen. Ein Sprecher des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat mitgeteilt, dass die EU-Kommission mit diesem Referentenentwurf einverstanden ist. Wenn die neue Düngeverordnung mit dem Inhalt des überarbeiteten Entwurfs erlassen wird, werde die Kommission von dem Vertragsverletzungsverfahren Abstand nehmen.
Der aktuelle Referentenentwurf wurde von der Bundesregierung an den Bundesrat weitergeleitet. Dieser soll am 03.04.2020 den neuen Verordnungsentwurf verhandeln. Dieser Zeitplan und die Zustimmung der Länderkammer sind dann die letzten Bausteine, damit die EU-Kommission das anhängige Vertragsverletzungsverfahren wegen einer mangelhaften Umsetzung der Nitratrichtlinie gegen die Bundesrepublik Deutschland einstellt.