GAP 2013 – frühestens 2015 in Kraft
Die Europäische Kommission ließ Ende der 3. Kalenderwoche 2013 mitteilen, dass die Reformen der Direktbeihilfen für die Landwirtschaft im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP 2013) frühestens im Jahr 2015 wirksam werden. Für die deutschen Landwirte bedeutet dies insbesondere, dass die bislang im Rahmen der GAP 2013 diskutierten Greening-Auflagen frühestens ab dem Jahr 2015 greifen.
Ursprünglich war durch die Europäische Kommission geplant, die landwirtschaftlichen Beihilfen im Rahmen der GAP 2013 ab dem Jahr 2014 neu zu regeln. Nunmehr soll das Jahr 2014 ein Übergangsjahr werden. Nach bisherigen Verlautbarungen der Kommission gelten für den Erhalt der Betriebsprämien im Jahr 2014 die gleichen rechtlichen Voraussetzungen wie im Jahr 2013.
Grund für die Verschiebung der GAP 2013 auf das Jahr 2015 ist, dass es den Staats- und Regierungschefs nicht gelungen ist, rechtzeitig den Finanzrahmen der EU für die Jahre 2014 bis 2020 festzulegen.
Es berät Sie:
Rechtsanwalt Ingo Glas, Fachanwalt für Agrarrecht und Steuerrecht, Rostock
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Agrarrecht und Steuerrecht, Schwerin