Gemeinsame Agrarpolitik

Die Vereinbarung (echter) Bewirtschaftungsverträge lässt die Betriebsinhabereigenschaft im Sinne der maßgeblichen EU-Vorschriften nicht entfallen (vgl. insoweit Urteil des VerwG Lünebug vom 08.09.2009, 4 A 134/06). In dem Verfahren ging es zwar vorrangig um Fragen der Zuweisung für OGS-Genehmigungen nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR, im Weiteren aber auch um die Frage, ob ein Betriebsinhaber, der die wesentlichen landwirtschafltichen Tätigkeiten im Rahmen von Lohnarbeitsverträgen/Bewirtschaftungsverträgen ausführen lässt, Betriebsinhaber im Sinne der Verordnung sei. Dies wurde durch das Verwaltungsgericht nunmehr bestätigt.