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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Gemeinsame Agrarpolitik
Die Vereinbarung (echter) Bewirtschaftungsverträge lässt die Betriebsinhabereigenschaft im Sinne der maßgeblichen EU-Vorschriften nicht entfallen (vgl. insoweit Urteil des VerwG Lünebug vom 08.09.2009, 4 A 134/06).
In dem Verfahren ging es zwar vorrangig um Fragen der Zuweisung für OGS-Genehmigungen nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GbR, im Weiteren aber auch um die Frage, ob ein Betriebsinhaber, der die wesentlichen landwirtschafltichen Tätigkeiten im Rahmen von Lohnarbeitsverträgen/Bewirtschaftungsverträgen ausführen lässt, Betriebsinhaber im Sinne der Verordnung sei. Dies wurde durch das Verwaltungsgericht nunmehr bestätigt.