Höhere Vergütung im Bereich der Zeitarbeit
Zeitarbeitnehmer, die in Kundenbetrieben der Metall- und Elektroindustrie eingesetzt sind, erhalten seit 01.11.2012 mehr Vergütung, wenn der Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Metall- und Elektroindustrie vom 22.05.2012 anwendbar ist.
Voraussetzung ist zunächst, dass der (Zeit-)Arbeitgeber ein tarifgebundenes Mitgliedsunternehmen des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. oder des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. ist bzw. anderweitig die Anwendbarkeit dieses Tarifvertrages vereinbart wurde.
Als Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie gelten Betriebe u.a. aus dem Schiffbau, der Elektrotechnik, elektro- und elektrotechnischen Industrie, Schlossereien, Schweißereien, Schleifereien, Schmieden, Betriebe des Stahl- und Leichtmetallbaus und Metallkonstruktionen, Automobilindustrie und Fahrzeugbau sowie Luft- und Raumfahrtindustrie (weitere Wirtschaftszweige sind im Tarifvertrag aufgeführt). Darüber hinaus sind jedoch auch die zu den erwähnten Wirtschaftszweigen gehörenden Reparatur-, Zubehör-, Montage-, Dienstleistungs- und sonstigen Hilfs- und Nebenbetriebe sowie Betriebe artverwandter Industrien „Kundenbetriebe“ im Sinne des Tarifvertrages.
Arbeitnehmer, die im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Kundenbetriebe überlassen sind, können ab der siebten Woche eine Lohnerhöhung geltend machen. Weitere Lohnerhöhungen sind dann nach dem dritten, fünften, siebten und neunten Monat Einsatzdauer in einem Kundenbetrieb möglich.
Arbeitnehmern, die in einem Kundenbetrieb der Metall- und Elektroindustrie oder einem ähnlichen, dem Tarifvertrag zugeordneten Unternehmen beschäftigt sind, ist also eine Überprüfung der Gehaltsabrechnung zu empfehlen. Im Arbeitsvertrag bzw. Tarifvertrag ist regelmäßig eine Ausschlussfrist vereinbart. Deshalb ist die zeitnahe Geltendmachung von Ansprüchen erforderlich.
Ihre Ansprechpartner sind:
Dr. Doris Geiersberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mediatorin, Rostock
Karsten Bossow, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht, Rostock und
Janine Gurtz, Rechtsanwältin, Rostock