Informationspflicht zu Kosten des Bauvorhabens

Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 20.12.2013 - 13 U 233/12 mit der Frage beschäftigt, ob der Architekt den Bauherrn darüber informieren muss, wieviel ihn das Bauvorhaben (hier: Sanierung) insgesamt kosten wird. Dazu hat das Gericht festgestellt:

  1. Ein Architekt muss den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären.
  2. Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherrn und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen.