Weitere Neuigkeiten
5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Informationspflicht zu Kosten des Bauvorhabens
Das OLG Karlsruhe hat sich in seinem Urteil vom 20.12.2013 - 13 U 233/12 mit der Frage beschäftigt, ob der Architekt den Bauherrn darüber informieren muss, wieviel ihn das Bauvorhaben (hier: Sanierung) insgesamt kosten wird. Dazu hat das Gericht festgestellt:
- Ein Architekt muss den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären.
- Übersteigen die Baukosten die Finanzierungsmöglichkeiten des Bauherrn und kann das bereits begonnene Bauvorhaben deshalb nicht fertiggestellt werden, ist die gesamte bisherige Leistung des Architekten wertlos. Der Bauherr kann die gezahlte Vergütung einschließlich angefallener Bereitstellungszinsen zurückverlangen.