Kammergericht Berlin hat erneut zur Verkehrswertermittlung entschieden

Das Kammergericht Berlin hatte sich in dem Verfahren 22 U 14/10 erneut mit der Frage zu beschäftigen gehabt, ob die Verkehrswertermittlung der BVVG im Rahmen der Veräußerung landwirtschaftlicher Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz in Verbindung mit der Flächenerwerbsverordnung rechtmäßig sein könne. Das Gericht hat der Wertermittlung der BVVG wiederum eine klare Absage erteilt. Mit Urteil vom 18.11.2010 wurde erneut festgestellt, dass einer Wertermittlung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, auf Grundlage der WertV bzw. jetzt ImmoWertV und unter Berücksichtigung der üblichen Wertermittlungsstandards keine Bedenken bestünden. Weder national- noch gemeinschaftsrechtlich sei eine andere Art der Wertermittlung geboten noch rechtmäßig. Das Urteil ist insoweit interessant, als dass die Ausführungen von Prof. Dr. Köhne bereits umfangreich Gegenstand der Berufungsverhandlung gewesen sind und auch diese den Senat nicht veranlasst haben, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzuweichen. Die Revision wurde erneut nicht zugelassen. Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt John Booth