Weitere Neuigkeiten
5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Startseite Neuigkeiten Kein Vorteilsausgleich für Auftragnehmer bei Verzögerung der Mängelbeseitigung
Kein Vorteilsausgleich für Auftragnehmer bei Verzögerung der Mängelbeseitigung
Das OLG München hat sich im Beschluss vom 01.09.2020 - 28 U 1686/20 Bau - mit der Frage beschäftigt, ob für den AN bei einer Verzögerung der Mängelbeseitigung ein Vorteilsausgleich zu berücksichtigen ist. Dazu hat das Gericht in seiner Entscheidung festgestellt:
Ein Vorteilsausgleich kommt nicht in Betracht, wenn die Vorteile ausschließlich auf einer Verzögerung der Mängelbeseitigung beruhen und sich der Auftraggeber jahrelang mit einem fehlerhaften Werk begnügen musste. Der Auftragnehmer darf dadurch, dass der Vertragszweck nicht sogleich, sondern erst später im Rahmen der Gewährleistung erreicht wird, keine Besserstellung erfahren.