Keine Befreiung von Stromsteuer für Biogaserzeugung
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 09.09.2011 (Az: VII R 75/10) festgestellt, dass die elektrische Energie, welche im Rahmen der Erzeugung von Biogas verwendet wird, der Stromsteuer unterfällt. Grundsätzlich ist Strom, der unmittelbar zur Erzeugung von Strom eingesetzt wird, von der Energiesteuer befreit. Dies ist insbesondere Strom, der zur Versorgung eines Kraftwerks mit Brennstoffen verwendet wird.
Hierunter falle nach Ansicht des BFH jedoch nicht der Strom, der im Rahmen einer Biogasanlage zur Erzeugung des Biogases selbst verwendet wird. Dieser Strom diene nicht unmittelbar zur Erzeugung der elektrischen und thermischen Energie, sondern dem der Energieerzeugung vorgeschalteten Prozess der Biogaserzeugung. Dieser vorbereitende Prozess unterfalle nicht der Steuerbefreiung.
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Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock