Weitere Neuigkeiten
5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Startseite Neuigkeiten Keine "geltungserhaltende Reduktion" bei überlanger Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Keine "geltungserhaltende Reduktion" bei überlanger Bindung des Arbeitnehmers durch Rückzahlungsklauseln für Fortbildungskosten
Voraussetzung für eine wirksame Rückzahlungsklausel betreffend vom Arbeitgeber übernommener Aus- und Fortbildungskosten ist entsprechend der bestätigenden Rechtsprechung des BAG (3 AZR 900/07) vom 14.01.2009 neben dem geldwerten Vorteil der Ausbildung für den Arbeitnehmer keine unangemessen lange Bindung an das Arbeitsverhältnis.
Ist eine zu lange Bindung vereinbart, führt dies grundsätzlich zur Unwirksamkeit der gesamten Rückzahlungsklausel (vorliegend hatte der Arbeitgeber statt einer möglicherweise zulässigen 2-Jahres-Bindung eine jedenfalls unzulässige von 5 Jahren vereinbart).
Nur ausnahmsweise kommt eine ergänzende Vertragsauslegung dann in Betracht, wenn es für den Arbeitgeber objektiv schwierig war, die zulässige Bindungsdauer zu bestimmen und sich genau dieses Prognoserisiko für den Arbeitgeber verwirklicht.
(02.03.2009)
Ihre Ansprechpartner/in: Rechtsanwälte Dr. Doris Geiersberger und Karsten Bossow