Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Die unterliegende Partei eines Zivilprozesses hat grundsätzlich die eigenen und gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten zu tragen. Steht der Prozess im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften, waren die dadurch verursachten Kosten bereits in der Vergangenheit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten absetzbar. Bestand hingegen kein Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften, konnten Kosten eines Zivilverfahrens bisher steuerlich nicht abgesetzt werden.
Mit seiner Entscheidung vom 12.05.2011 – VI R 42/10 – hat der BFH eine Änderung seiner Rechtsprechung eingeläutet. Er hat entschieden, dass Kosten eines Zivilprozesses als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kläger oder der Beklagte die Kosten des Zivilprozesses zu tragen hat. Ein Steuerpflichtiger muss den Rechtsweg beschreiten, um sein Recht durchsetzen zu können. Damit sind für die unterliegende Partei unausweichlich Kosten verbunden. Dem kann auch nicht entgegengehalten werden, dass der Unterliegende bei gehöriger Prüfung seiner Rechte und Pflichten hätte erkennen können, der Prozess werde keinen Erfolg haben. Vorherzusagen, wie ein Gericht entscheiden wird, ist in unserem Rechtssystem problematisch. Eine Vorhersage, wie ein Richter seine Entscheidung treffen wird, lässt sich regelmäßig nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ablesen. Nicht zuletzt deshalb bietet die Rechtsordnung ihren Bürgern ein sorgfältig ausgebautes und mehrstufiges Gerichtssystem an.
Der BFH stellt allerdings klar, dass Kosten des Zivilverfahrens nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind, wenn die Prozessführung hinreichende Aussicht auf Erfolg biete und nicht mutwillig erscheine. Davon sei auszugehen, wenn der Erfolg des Zivilprozesses mindestens ebenso wahrscheinlich wie ein Misserfolg sei.
Es berät Sie:
Rechtsanwalt Ingo Glas, Fachanwalt für Agrarrecht und Fachanwalt für Steuerrecht, Rostock
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Steuerrecht, Schwerin