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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Startseite Neuigkeiten Landgericht Bonn widerspricht BGH und OLG Köln hinsichtlich Verlängerung von Gewährleistungsfrist auf 10 Jahre in AGB
Landgericht Bonn widerspricht BGH und OLG Köln hinsichtlich Verlängerung von Gewährleistungsfrist auf 10 Jahre in AGB
Das LG Bonn hat sich in seinem Urteil vom 14.03.2018 - 13 O 223/16 mit einer Verlängerung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche in AGB beschäftigt und stellt hierzu in Abweichung zum BGH und OLG Köln fest:
Die vorformulierte Klausel eines Bauvertrags, wonach die Gewährleistungsfrist der Bauleistungen für die komplette Außenhaut des Gebäudes zehn Jahren ab Abnahme beträgt, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist unwirksam (Abgrenzung zu BGH, IBR 1996, 315, und OLG Köln, IBR 2016, 639).