Mecklenburg-Vorpommern verlängert Förderung für Agrarumweltmaßnahmen

Mecklenburg-Vorpommern hat den überwiegenden Teil der Agrarumweltprogramme, die Landwirtschaftsbetriebe zu Zuwendungen bei der Einhaltung von bestimmten Bewirtschaftungsvorgaben berechtigt, bis zum 31. Dezember 2014 verlängert. Das betrifft u. a. die Förderung für die naturschutzgerechte Grünlandbewirtschaftung sowie die Förderung des ökologischen Landbaus und von Blühflächen. Die Förderungen wären ohne eine Verlängerung zum 31. Dezember 2013 ausgelaufen.

Nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums stehen insgesamt 7,1 Mio. Euro für die verlängerte Förderperiode zur Verfügung. Eine Förderung setzt voraus, dass sich der Landwirtschaftsbetrieb bis zum 14. Mai 2014 verpflichtet, die Bewirtschaftungsvorgaben der jeweiligen Förderrichtlinie ein weiteres Jahr zu erfüllen.

Soweit eine Förderung bereits beantragt wurde, jedoch mangels eines fortlaufenden Förderprogramms verweigert wurde, stellt das Landwirtschaftsministerium in Aussicht, ergangene Ablehnungsbescheide kurzfristig zurückzunehmen.

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