Mindestgröße für Polizisten in Nordrhein-Westfalen zunächst gekippt
Nachdem wir kürzlich über die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zur Mindestgröße von Pilotinnen berichtet haben, ist nun in erster Instanz auch eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Mindestgrößenregelung von Polizisten im Land Nordrhein-Westfalen (NRW) ergangen.
Der Kläger, der seit vielen Jahren aktiv Kampfsport betreibt, hatte sich im Oktober 2013 um die Einstellung in den Polizeidienst des Landes Nordrhein-Westfalen beworben. Bei der Tauglichkeitsprüfung fiel er wegen seiner Größe durch, da er die vorgeschriebene Mindestgröße für männliche Bewerber von 1,68 cm nicht erreichte. Der Kläger war 1,8 cm zu klein. Gegen den Ablehnungsbescheid ging der Kläger nun gerichtlich vor. In der Klage ging es nach dem Verstreichen des Einstellungstermins nicht mehr um die Einstellung des Klägers, sondern um die Rechtmäßigkeit der Ablehnungsentscheidung des Landes NRW.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab dem Kläger Recht. Nach Aussage des Gerichts ist es zwar grundsätzlich zulässig, Mindestanforderungen an die Körpergröße der Polizisten zu stellen und hierbei auch eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen vorzunehmen. Die aufgestellte Mindestkörpergröße muss aber auf einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Grundlage beruhen. Bei der seit 2006 festgesetzten Mindestkörpergröße des Landes NRW war für das Verwaltungsgericht aber nicht erkennbar, ob diese heute noch erforderlich ist. Das Land müsse künftig prüfen, ob die derzeit geltenden Mindestgrößen den tatsächlichen Verhältnissen in der Bevölkerung noch entsprechen.
(Quelle: Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen vom 14.03.2016; Urteil vom 14.03.2016, Az: 1 K 3788/14)
Das Land NRW hat bereist angekündigt gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Es bleibt abzuwarten, ob das Oberverwaltungsgericht Münster die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.
Es berät Sie:
Rechtsanwältin Dr. Doris Geiersberger, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Mediatorin, Rostock,
Rechtsanwalt Karsten Bossow, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht, Rostock,
Rechtsanwältin Janin Gurtz, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Rostock