Mindestlohn – Einladung zu den 17. Rostocker Rechtsgesprächen am 09.10.2014

Über viele Jahre wurde in Politik und Wirtschaft über die Einführung des Mindestlohns diskutiert und gestritten. Jetzt ist er da.

Die Regelungen zum Mindestlohn lassen sich nicht auf die Festlegung einer Vergütungsuntergrenze von 8,50 € je Stunde reduzieren. Für Sie als Arbeitgeber erwachsen aus den gesetzlichen Regelungen gleich ein Vielzahl von neuen Anforderungen.

Damit Sie vorausdenken und folgende Dinge rechtzeitig regeln können, stehen folgende Themen im Mittelpunkt des Abends:

• Für wen gilt das Mindestlohngesetz und ab wann?
• Welche neuen Pflichten hat der Arbeitgeber beim Vertragsschluss?
• Darf man überhaupt noch Praktikanten aufnehmen?
• Was muss der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis beachten und dokumentieren?
• Müssen bestehende Arbeitsverträge angepasst werden?

Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen im Rahmen der 17. Rostocker Rechtsgespräche und laden am Donnerstag, den 9. Oktober 2014, um 17.00 Uhr in unsere Räumlichkeiten in der Doberaner Straße 10-12 in 18057 Rostock ein. Es referieren Rechtsanwältin Dr. Doris Geiersberger, Rechtsanwältin Janin Gurtz und Rechtsanwalt Karsten Bossow. Die Veranstaltung ist nicht kostenpflichtig.

Das Thema betrifft Sie und Sie möchten sich informieren?
Dann erbitten wir bis zum 06.10.2014 Ihre Anmeldung per Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-MailEmail (kanzlei@geiersberger.de) oder Fax (0381/461198 11, siehe Antwort-Fax).