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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Mindestlohn für Leiharbeiter im Malergewerk
Leiharbeiter, die als Maler in einem Entleihbetrieb beschäftigt werden, in dem der allgemeinverbindliche Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für das Malerhandwerk anwendbar ist, haben Anspruch auf Vergütung nach diesem Tarifvertrag.
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 21.10.2009, dass ein Leiharbeiter, der als Maler in einem Entleihbetrieb eingesetzt ist, der nicht unter den Mindestlohn-Tarifvertrag für das Malerhandwerk fällt, keinen Anspruch auf den tariflichen Mindestlohn hat. (BAG 5 AZR 951/08)