Mindestlohnkommission beschließt: Der gesetzliche Mindestlohn soll auf 8,84 EUR steigen!

Erstmalig hat die Mindestlohnkommission über die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns entschieden. Ab Januar 2017 soll der Mindestlohn auf 8,84 EUR steigen.

Das im Jahr 2015 in Kraft getretene Mindestlohngesetz sieht vor, dass die Kommission alle zwei Jahre über eine Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen hat. Hierbei prüft eine aus Vertretern der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und der Wissenschaft gebildete Kommission, ob und in welcher Höhe eine Anpassung erfolgen soll. Die Kommission orientiert sich bei der Festsetzung des Mindestlohns grundsätzlich an der Tarifentwicklung. Sie prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung aber auch, welche Höhe geeignet ist, zu einem angemessenen sozialen Mindestschutz der Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden.

Vor dem Hintergrund des Tarifindexes von 3,2 % und des ihm eingeräumten Ermessens beschloss die Kommission am Dienstag eine Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 EUR.

Dieser Beschluss ist aber nicht bindend. Er stellt eine Empfehlung an die Bundesregierung dar. Ob Frau Arbeitsministerin Nahles der Empfehlung der Kommission folgt, bleibt abzuwarten.