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5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
Nachtrag für Erschwernisse bei funktionaler Leistungsbeschreibung
Leistung funktional beschrieben: Kein Nachtrag für (vermeintliche) Erschwernisse!
Das OLG München hat sich in seinem Urteil vom 13.11.2019 - 27 U 4740/18 Bau- mit der Frage beschäftigt, ob und wann ein AN bei einer funktionalen Leistungsbeschreibung einen Anspruch auf Mehrvergütung bei Erschwernissen hätte und der AN bei einem auf bestimmte Mengen begrenzten Pauschalvertrag
eine Zusatzvergütung verlangen kann. Dazu hat das OLG festgestellt:
- Hat der Auftragnehmer in einem Gebäude sämtliche Verkleidungen an Wänden, Decken, Trennwänden und Durchgängen ebenso wie Bodenbeläge und Wandbeschichtungen zu entfernen, ist die Leistung funktional beschrieben, so dass ihm für vermeintliche Erschwernisse bei der Ausführung der Arbeiten kein Anspruch auf Mehrvergütung zusteht.
- Wird in einem Pauschalpreisvertrag die auszuführende Leistung ausdrücklich auf eine bestimmte Menge begrenzt, kann der Auftragnehmer für die über diesen Mengenansatz hinausgehende Mehrmengen eine zusätzliche Vergütung verlangen.