Neue Landesverordnung über Meldepflichten für Wirtschaftsdünger seit 22.10.2016 in Kraft
Am Samstag, den 22.10.2016, ist die Landesverordnung zu den Aufzeichnungs- und Meldepflichten von Wirtschaftsdünger in Mecklenburg-Vorpommern in Kraft getreten.
Durch die Landesverordnung wird die Bundesverordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger vom 21.07.2010 konkretisiert, wonach jeder Betrieb, der Wirtschaftsdünger im Umfang von mehr als 200 t Frischmasse im Kalenderjahr abgibt, befördert, aufnimmt oder verwertet, dazu verpflichtet ist, Aufzeichnungen über diesen Vorgang zu führen und die entsprechenden Melde- und Mitteilungspflichten einzuhalten.
Durch die Landesverordnung soll nunmehr geregelt werden, dass die bereits auf Bundesebene festgesetzten Aufzeichnungs- und Meldepflichten in der Regel nur in elektronischer Form möglich sind und damit die bisher übliche Papierform entfällt. Zudem schreibt die neue Landesverordnung kürzere Termine für die Aufzeichnungs- und Meldepflichten vor.