Neue Mindestlohnsätze festgelegt

Neue Mindestlohnsätze festgelegt

 

Die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des gesetzlich festgelegten Mindestlohns zu beschließen hat, hat in der Sitzung vom 30.06.2020 den gesetzlichen Mindestlohn bis 2022 neu festgelegt. Nachdem der 2015 eingeführte Mindestlohn zunächst alle zwei Jahre, ab 2019 jährlich erhöht wurde, erfolgt nun die Erhöhung des Mindestlohnes bis 2022 halbjährlich. Es ergeben sich folgende gesetzliche Mindestlöhne:

ab 01.01.2015

          8,50 €

ab 01.01.2017

          8,84 €

ab 01.01.2019

           9,19 €

ab 01.01.2020

          9,35 €

ab 01.01.2021

          9,50 €

ab 01.07.2021

          9,60 €

ab 01.01.2022

          9,82 €

ab 01.07.2022

        10,45 €

 

Für bestimmte Branchen können sich aus Rechtsverordnungen andere Mindestlohnsätze ergeben. Die ab 01.01.2021 geltenden Mindestlöhne werden erst durch eine entsprechende Verordnung verbindlich.