Neue Richtlinien zur Ausweisung von Windeignungsgebieten in MV

Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat neue Hinweise zur Ausweisung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen (WEA) herausgegeben.

An Hand dieser Hinweise werden augenblicklich die Regionalen Raumentwicklungspläne in Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet. In diesen Raumentwicklungsplänen werden Windeignungsgebiete ausgewiesen, in denen Windenergieanlagen vorrangig zu errichten sind. In Raumentwicklungsplänen kann aber auch der Ausschluss der Bebauung einzelner Bereich mit Windenergieanlagen geregelt werden.

Den Hinweisen des Energieministeriums ist zu entnehmen, die Mindestgröße für Windeignungsgebiete deutlich herabgesetzt wurde und nunmehr 35 ha beträgt. Zudem wurden die Abstände zwischen einzelnen Windeignungsgebieten von 5 km auf 2,5 km reduziert.

Die Abstandskriterien zu Wohngebieten und Splittersiedlungen haben sich nicht verändert. Zu Gebäuden im Innenbereich muss weiterhin ein Mindestabstand von 1.000 m eingehalten werden. Der Mindestabstand von Windeignungsgebieten zu Gebäuden im Außenbereich beträgt 800 m. Zu beachten ist ferner die Festsetzung eines Mindestabstands für Windenergieanlagen zu Europäischen Vogelschutzgebieten von 500 m. Derartige Vogelschutzgebiete wurden in Mecklenburg-Vorpommern weiträumig ausgewiesen.

In Waldflächen von einer Größe ab 10 ha ist die Errichtung von Windenergieanlagen weiter ausgeschlossen. Somit wird es vorerst in Mecklenburg-Vorpommern „Wind im Wald“ nicht geben. Selbiges gilt für die Windenergienutzung von Binnengewässern ab einer Größe von 10 ha.

Die neuen Richtlinien werden zu einer erheblichen Ausweitung von Windeignungsgebieten in Mecklenburg-Vorpommern führen. Für die Ausweisung neuer Windeignungsgebiete wurden entsprechende rechtliche Voraussetzungen geschaffen. Bereits vorhandene Windeignungsgebiete können bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen vergrößert werden.

Insbesondere Landwirten kann die neue Rechtslage erhebliche Chancen einräumen. Viele Planungsunternehmen haben im Hinblick auf die zu erwartenden Ausweisungen neuer Windeignungsgebiete bereits Eigentümer potentieller Standorte für Windenergieanlagen angesprochen und diesen Nutzungsverträge angeboten.


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