Pflichten des Architekten bei Planung WVDS

Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 20.02.2018 - 23 U 101/16 - zur Planungsverantwortung eines Architekten bei WDVS festgestellt:

Wird ein Architekt mit der Erbringung der Vollarchitektur für die Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt, hat er den Sockelbereich eines Wärmedämmverbundsystems im Detail zu planen und die Verwendung geeigneter Dämmplatten vorzugeben. Außerdem hat er die ordnungsgemäße Verklebung der Dämmplatten zu überwachen.