Rechtsanwalt Bossow auch Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt Bossow wurde am 15.12.2010 durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern der Titel Fachanwalt für Medizinrecht verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht ist, dass der Rechtsanwalt eine umfassende theoretische Ausbildung zu den besonderen Problemfeldern des Medizinrechts genossen hat. Das in speziellen Kursen vermittelte theoretische Wissen hat Herr Bossow durch das erfolgreiche Bestehen von Klausuren nachgewiesen. Weitere Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels ist, dass der Rechtsanwalt vor Verleihung auch eine Vielzahl von praktischen Fällen im Bereich des Medizinrechts bearbeitet hat. Darüber hinaus wird von einem Fachanwalt eine fortlaufende und gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisende Weiterbildung im Fachgebiet verlangt.
Als Fachanwalt für Medizinrecht ist Herr Bossow für Sie der richtige Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Arzthaftungs- und Krankenversicherungsrecht. Auch Krankenhäuser und Ärzte können sich über Einzelfälle hinaus auf seinen kompetenten Rechtsrat stützen.