Rechtsanwalt Dr. Carlo Thiel auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Herrn Rechtsanwalt Dr. Thiel wurde am 27.06.2017 durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern der Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verliehen. Die Verleihung dieses Titels ist an besondere gesetzliche Vorgaben geknüpft, die in der Fachanwaltsordnung verankert sind.
Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels ist, dass der Rechtsanwalt sowohl über umfassende theoretische als auch praktische Kenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts verfügt. Diese muss er gegenüber einem Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer nachweisen und belegen. Die theoretischen Spezialkenntnisse werden in Fachanwaltskursen vermittelt, die mit schriftlichen Klausuren abschließen. Die tiefgreifenden praktischen Erfahrungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts müssen dadurch belegt werden, dass die Bearbeitung einer umfassenden Anzahl von Fällen mit dem Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung des Titels muss der Fachanwalt sich jährlich in dem Rechtsgebiet fortbilden und diese Fortbildungsmaßnahmen gegenüber der Rechtsanwaltskammer dokumentieren.
Rechtsanwalt Dr. Thiel hatte die theoretischen und praktischen Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels durch seinen hohen Grad an Spezialisierung auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts bereits vor Ablauf der dreijährigen Mindestzulassungsdauer für die Beantragung des Fachanwaltstitels erfüllt.
Rechtsanwalt Dr. Thiel berät und begleitet Sie bei Unternehmensumstrukturierungen, Projekten zum Kauf oder Verkauf von Unternehmen (M & A), bei der Unternehmensnachfolge und Generationenwechseln sowie bei der Gründung, Umgestaltung oder Umwandlung von Gesellschaften. Darüber hinaus begleitet Herr Rechtsanwalt Dr. Thiel auch gerichtliche Streitigkeiten zwischen einzelnen Gesellschaftern oder dem Unternehmen und ihren Gesellschaftern bzw. Mitgliedern (corporate litigation).
Wir gratulieren Herrn Rechtsanwalt Dr. Thiel zur Verleihung des Titels „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“.
Für Fragen und Aufgabenstellungen in diesen Bereichen steht Ihnen Herr Dr. Thiel gerne zur Verfügung.