Rechtsanwalt Dr. Groteloh – nunmehr Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern hat am 22.02.2012 Herrn Rechtsanwalt Dr. Groteloh den Titel „Fachanwalt für Verwaltungsrecht“ verliehen.

Der Titel eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht darf nur bei Erfüllung gesetzlich vorgegebener Kriterien erfolgen. Diese Voraussetzungen sind in der Fachanwaltsordnung verankert.

Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels ist, dass der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre als solcher in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist und umfassende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Verwaltungsrechts nachweist. Die theoretischen Spezialkenntnisse werden zunächst in einem Fachanwaltskurs vermittelt und anschließend in mehreren schriftlichen Klausuren abgeprüft.

Der Nachweis einschlägig praktischer Erfahrungen im Bereich des Verwaltungsrechts erfolgt durch Vorlage einer Liste von Fällen, die der Rechtsanwalt in den letzten drei Jahren vor Verleihung des Titels bearbeitet hat. Von den mindestens 80 nachzuweisenden Fällen müssen wenigstens 30 ein gerichtliches Verfahren darstellen. Ferner müssen sich die nachzuweisenden Fälle auf verschiedene Bereiche des öffentlichen Rechts, u.a. dem öffentlichen Baurecht, dem Abgabenrecht, dem Wirtschaftsverwaltungsrecht, dem Umweltrecht bzw. dem öffentlichen Dienstrecht verteilen. In mindestens drei der vorgenannten fünf besonderen Bereiche des öffentlichen Rechts müssen fünf Fälle in den letzten drei Jahren bearbeitet worden sein.

Zum Erhalt des Fachanwaltstitels ist es notwendig, dass sich der Fachanwalt jährlich im besonderen Maße auf dem Bereich des Verwaltungsrechts fortbildet und diese Weiterbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweist.

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bearbeitet Herr Rechtsanwalt Dr. Groteloh in unserer Kanzlei neben dem allgemeinen Verwaltungsrecht auch das Verfassungs- und Europarecht. Hierbei ist er sowohl der richtige Ansprechpartner für Privatpersonen und Unternehmen in streitigen Auseinandersetzungen mit Behörden als auch Beistand von Behörden und Gemeinden innerhalb und außerhalb von Gerichtsverfahren, beispielhaft sei hier auf das erfolgreich geführte Verfahren der Umlandgemeinden von Wismar gegen die Umlandumlage vor dem Landesverfassungsgericht verwiesen. Unseren landwirtschaftlichen Mandaten steht er u.a. im Beihilfen-, Subventions- und Umweltrecht zur Seite.