Rechtsanwalt Hänsch auch Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Herrn Rechtsanwalt Hänsch wurde am 19.01.2011 der Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht verliehen. Die Verleihung erfolgte durch die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern.

Die Verleihung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist an gesetzliche Vorgaben geknüpft. Diese sind in der Fachanwaltsordnung verankert.

Vorraussetzung für die Verleihung des Fachanwaltstitels ist, dass der Rechtsanwalt sowohl über umfassende theoretische als auch praktische Kenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts verfügt. Diese muss er gegenüber einem speziellen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer nachweisen und belegen. Die theoretischen Spezialkenntnisse werden in Fachanwaltskursen vermittelt. Diese schließen mit Prüfungen ab. Die tiefgreifenden praktischen Erfahrungen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts werden dadurch belegt, dass der zukünftige Fachanwalt gegenüber der Rechtsanwaltskammer die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen, die ihren Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht haben, nachweist. Zur Aufrechterhaltung des Titels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht muss der Anwalt sich jährlich in dem Rechtsgebiet fortbilden und diese Fortbildungsmaßnahmen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen.

Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ist Herr Rechtsanwalt Hänsch Ihr richtiger Ansprechpartner zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Verkauf und der Umgestaltung von Gesellschaften wie GbR, OHG, KG, GmbH, GmbH & Co. KG, AG und Genossenschaften. Auch steht er Ihnen als Gesellschafter und Geschäftsführer bei etwaigen Auseinandersetzung mit der Gesellschaft und anderen Gesellschaftern zur Seite. Im Falle des Kaufs oder des Verkaufs von Beteiligungen kann er Sie neben der Begleitung in den eigentlichen Vertragsverhandlungen auch durch die Erstellung einer Unternehmensbewertung (due diligence) unterstützen. Ein besonderer Schwerpunkt der Arbeit von Herrn Rechtsanwalt Hänsch ist das Umwandlungsrecht. Hier bereitet er für Sie die notwendigen Verträge, Beschlüsse und sonstigen Unterlagen für die Verschmelzung, Ausgliederung oder Abspaltung von Unternehmen oder einem etwaigen Formwechsel vor. Auch Handels- und Versicherungsvertretern steht Herr Rechtsanwalt Hänsch als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei der Durchsetzung Ihrer Provisions- und Ausgleichsansprüche zur Seite.