Rechtsanwalt Ingo Glas auch Fachanwalt für Agrarrecht
Am 23.09.2009 verlieh die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern Herrn Rechtsanwalt Glas den Titel „Fachanwalt für Agrarrecht“. Als ausgewiesener Experte für das Landwirtschaftrecht gehört Herr Glas damit zu den ersten Trägern des erst kürzlich eingeführten Titels „Fachanwalt für Agrarrecht“.
Voraussetzung für die Verleihung des Titels „Fachanwalt für Agrarrecht“ ist, dass der Rechtsanwalt tiefgreifende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Gebiet des Agrarrechts nachweist. Der Nachweis der theoretischen Kenntnisse erfolgt grundsätzlich durch Ablegung von theoretischen Prüfungen. Ferner muss der künftige Fachanwalt eine Vielzahl von Fällen aus dem Bereich des Agrarrechtes bearbeitet und gegenüber dem zuständigen Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen haben. Um den Titel eines Fachanwaltes für Agrarrecht fortführen zu dürfen, müssen gegenüber der Rechtsanwaltskammer jährlich mindestens 10 Fortbildungsstunden im Bereich des Agrarrechtes nachgewiesen werden.
Das Agrarrecht ist äußerst umfangreich. Hierzu gehören u.a. das Landpachtrecht, das Lebens- und Futtermittelrecht, das spezifische Erb- und Familienrecht (maßgeblich bei Betriebsnachfolgen zu berücksichtigen), das Recht der Landwirtschaftlichen Kooperationen, das Umwelt- und Naturschutzrecht, das Düngemittel- und Saatgutrecht, das Grundstückverkehrs- und Landpachtverkehrsrecht, das landwirtschaftliche Steuerrecht und das Beihilfenrecht (u.a. Cross Compliance). Das Landwirtschaftsrecht ist stark vom EU-Recht geprägt. Auch hat es ein eigenes Verfahrensrecht.