Rechtsanwalt Wenzel jetzt auch Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern hat am 28.04.2015 Herrn Rechtsanwalt Steffen Wenzel den Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht“ verliehen.
Voraussetzung für die Verleihung des Fachanwalttitels ist, dass der Rechtsanwalt mindestens drei Jahre als solcher in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist und umfassende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts nachweist. Seine theoretischen Spezialkenntnisse wurden Herrn Rechtsanwalt Wenzel zunächst in einem Fachanwaltskurs vermittelt und anschließend in mehreren schriftlichen Klausuren abgeprüft. Seine praktischen Kenntnisse und Erfahrungen sammelte Herr Rechtsanwalt Wenzel in zahlreichen gerichtlichen und außergerichtlichen Mandaten auf dem Gebiet des Landpachtrechts, des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts sowie des Wohnungseigentumsrechts.
Zum Erhalt des Fachanwaltstitels ist es weiterhin notwendig, dass sich der Fachanwalt jährlich im besonderen Maße auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts fortbildet und diese Weiterbildung gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweist.
Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht betreut Herr Rechtsanwalt Wenzel in unserer Kanzlei insbesondere das Landpachtrecht und steht sowohl Verwaltern von Wohnungseigentumsgemeinschaften und Wohnungseigentümern als auch Mietern und Vermietern in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts zur Verfügung.