Rechtschutz in Unterschwellenvergabe nicht nur bei Willkür

In seinem Urteil vom 19.10.2011 (Az. 27 W 1/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf festgestellt, dass den unterlegenen Bietern auch in Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte ein Anspruch auf Sicherung ihrer Rechte durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung zustehe. Der Unterlassungsanspruch eines unterlegenen Bieters könne nach Auffassung des OLG Düsseldorf auch in Unterschwellenverfahren auf die Verletzung der – soweit anwendbar – allgemeinen Vorschriften des Vergaberechts gestützt werden und sei daher nicht nur auf Verletzung des Willkürverbots beschränkt. Im behandelten Fall handelte es sich um ein Vergabeverfahren nach VOB/A.

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