Rote Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern - Gebietskulisse zum Beginn der Düngesaison 2022

Wir haben die Nachricht vom OVG Greifswald erhalten, dass das Gericht der Nichtzulassungsbeschwerde des Landwirtschaftsministeriums gegen das Urteil vom 05.11.2021 zur Aufhebung der Düngelandesverordnung vom 20.12.2020 (DüLVO 2020) nicht abgeholfen hat. Das Gericht hat daraufhin die Beschwerde für eine abschließende Entscheidung an das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgegeben. Die DüLVO 2020 entfaltet somit bis zu dieser abschließenden Entscheidung
des Bundesverwaltungsgerichts ihre Wirkung. Denn das Urteil des OVG Greifswald gilt weiterhin als nicht rechtskräftig (vgl. § 133 Abs. 4 VwGO).


Diese Situation nehmen wir zum Anlass, die aktuell geltende Rechtslage in Bezug auf die Roten Gebiete kurz darzustellen:

 

  • Bis auf Weiteres gilt die in der DüLVO 2020 festgestellte Gebietskulisse. Das bedeutet: Wenn ein Betrieb Flächen bewirtschaftet, die nach der DüLVO 2020 als Rote Gebiete gelten (siehe die Feldblockliste in Anlage 2), sind die bekannten Vorgaben zur Anwendung stickstoffhaltiger Düngemittel einzuhalten, wie sie in § 13a Abs. 2 DüV und § 3 DüLVO festgelegt sind.

 

  • Es existiert eine Karte mit deutlich umfangreicheren Roten Gebieten. Dabei handelt es sich um einen Entwurf der Landesregierung. Nach den uns vorliegenden Informationen soll der Entwurf erst und nur dann in Kraft treten, wenn die Entscheidung des OVG Greifswald rechtskräftig wird und dann keine Roten Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorhanden sind. Die Karte hat somit derzeit keine rechtsverbindliche Wirkung. Wenn ein Betrieb also Flächen bewirtschaftet, die zwar in diesem Entwurf als Rotes Gebiet ausgewiesen sind, aber nicht zur Gebietskulisse der DüLVO 2020 zählen (siehe die Feldblockliste in Anlage 2), müssen auf diesen Flächen die Beschränkungen aus § 13a Abs. 2 DüV und § 3 DüLVO bei der Anwendung stickstoffhaltiger Düngemittel nicht eingehalten werden.


Wir werden weiter über die Entwicklungen informieren. Das betrifft insbesondere eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Beschwerdeverfahren und die weitere Behandlung des Entwurfs für die neue Düngelandesverordnung durch die Landesregierung. Dieser befindet sich bis Anfang Februar 2022 in der Verbändeanhörung. Eine Kabinettsbefassung ist nach unseren Informationen für den 28.02.2022 vorgesehen.