Rote Gebiete Niedersachsen: Denitrifikation und die Vergrößerung der Gebietskulisse
Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium teilt auf seiner Homepage mit, dass es am 03.07.2023 eine geänderte Landesdüngeverordnung für Niedersachsen (Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat oder Phosphat - DüngGewNPVO) zur Verbandsbeteiligung freigegeben hat. Die Auswirkungen der geplanten Änderungen werden erheblich sein. Die mit Nitrat belasteten Gebiete (sog. Rote Gebiete) würden von ca. 21 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche auf etwa 32 % steigen. Entsprechend erheblich nimmt die Betroffenheit unter den Landwirtschaftsbetrieben zu. Der Anlass für die Änderung der Gebietskulisse sind erst jetzt verfügbar gewordene Mess- und Analysedaten, um die sog. Denitrifikationsbetrachtung durchzuführen. Die Landesregierung rechnet derzeit damit, dass die Änderungen im September oder Oktober 2023 in Kraft treten. Der Entwurf der geänderten Gebietskulisse ist bereits im LEA-Portal einsehbar.
Was ist eine Denitrifikationbetrachtung und warum vergrößern sich dadurch die Roten Gebiete?
Die Denitrifikationsbetrachtung ist eine Methode, die die Bundesregierung in der AVV GeA 2022 verpflichtend für alle Bundesländer zur Ausweisung der Roten Gebiete vorschreibt. Das Verfahren ist nicht neuartig und wurde bspw. in Schleswig-Holstein bereits 2018 für die Erarbeitung der dortigen Landesdüngeverordnung angewendet. Bei der Denitrifikationbetrachtung werden nitratabbauende Prozesse im Grundwasser (nicht im Boden) zusätzlich zu den im Grundwasserleiter gemessene Nitratkonzentration berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass eine wirksame Verhinderung von Nitrateinträgen aus der Landwirtschaft auch in den Blick nehmen muss, dass sich übermäßige Einträge nicht unmittelbar im Grundwasser ablesen lassen, wenn vorher nitratabbauende Prozesse wirken und damit die Konzentration verringern. Hinsichtlich dieser nitratabbauenden Prozesse geht die Bundesregierung davon aus, dass diese nicht auf Dauer stattfinden werden. Sobald diese enden und damit das Nitratabbaupotential schwindet, würden sich Nitrateinträge aus landwirtschaftlichen Quellen als Verunreinigung im Grundwasser niederschlagen.
Die Denitrifikationsbetrachtung kann dazu führen, dass die gemessene Nitratkonzentration in der Grundwasserprobe nach der Berechnung durch einen höheren Wert ersetzt wird. Denn die Rückrechnung des Denitrifikationsprozesses trägt es in sich, dass der Nitratwert vor Beginn der Abbauprozesse i. d. R. höher gewesen ist, als nach deren Abschluss. Aus diesem Grund führt die Denitrifikationsbetrachtung in vielen Fällen zu einer Vergrößerung der Roten Gebiete. Denn sie bewirkt, dass auch Messstellen mit Nitratkonzentrationen < 50 mg/l nach der Rückrechnung mit einem Wert > 50 mg/l Nitrat als belastet gelten. Nach der aktuellen Rechtslage muss an jeder als belastet einzustufenden Messstellen ein Rotes Gebiet ausgewiesen werden. Daher entstehen auch um diese Messstellen (zusätzliche) Rote Gebiete, die ohne die Denitrifikationsbetrachtung nicht entstehen würden, weil die betreffenden Messstellen gemessene Nitratkonzentrationen < 50 mg/l aufweisen.
Zum Ablauf der Denitrifikationsbetrachtung gelten die folgenden Vorgaben: Zu ermitteln ist die Nitratkonzentration im sog. Sickerwasser bevor der gedachte Tropfen Wasser aus der Bodenpassage in den Grundwasserleiter übertritt und durch die dortigen Abbauprozesse an Nitratkonzentration verliert. Das hat nach dem Willen der Bundesregierung mit der besten verfügbaren Methodik im Sinne der Grundwasserverordnung stattzufinden. Die Gesetzesmaterialien zur Grundwasserverordnung legen nahe, dass die sog. „N2-Argon-Methode“ derzeit als die bestverfügbare angesehen wird. Mit dieser Methode findet eine Rückrechnung vom Analysewert im Grundwasser (Messwert) auf die Konzentration im Sickerwasser (Rechenwert) statt. Die Ermittlung ist für die Ausweisung Roter Gebiete überall dort durchzuführen, wo sog. nitratabbauende (denitrifizierende) Verhältnisse vorliegen. Diese zeichnen sich insbesondere durch das Vorliegen sauerstoffarmer Verhältnisse und das Vorhandensein von Abbauprodukten dieser Nitratabbauprozesse im Grundwasser (Eisen (II) oder Sulfat) aus.
Die Rückrechnung umfasst zwei Schritte: Zunächst wird nach der N2/Ar-Methode der sog. Denitrifikationswert ermittelt. Das ist der Wert, um den die Nitratkonzentration aufgrund der vorhandenen Abbauprozesse im Grundwasser verringert wird. Dieser Denitrifikationswert wird sodann zum gemessenen Analysewert der Grundwasserprobe addiert. Zu beachten ist, dass die N2/Ar-Methode bisher nicht einheitlich normiert ist und damit keiner übergreifenden Standardregel unterliegt. Die Landesregierung Niedersachsens stellt dar, dass sie eine differenzierte Plausibilisierungsbetrachtung für die Ergebnisse nach der N2/Ar-Methode durchgeführt hat. Sie habe im Zeitraum 2018 bis 2021 an 941 Messstellen N2/Ar-Untersuchungen durchgeführt. Diese Ergebnisse seien sodann mit einem eigens entwickelten Werkzeug auf ihre Plausibilität überprüft worden. Nach dieser Plausibilitätsprüfung verblieben insgesamt 851 Analysen von 739 Messstellen. In einem weiteren Schritt sei bei diesen 739 Messstellen anhand von tatsächlich gemessenen Begleitparametern aus den Grundwasserproben Plausibilisierungsbetrachtungen für die ermittelten Nitratwerte anhand der Parameter Sauerstoffleitfähigkeit und pH-Wert durchgeführt worden. Schließlich habe die Landesregierung eine dritte Plausibilisierung durch Mehrfachmessungen zum Teil unter Einbeziehung von Proben, die nach 2021 erhoben wurden, durchgeführt. Im Ergebnis verblieben hier noch 433 Messstellen, bei denen das gefundene Ergebnis als plausibel eingestuft worden sei. Diese Messstellen seien dann für die ergänzende Ausweisung Roter Gebiete herangezogen worden. Die als unplausibel geltenden 306 auffälligen Messstellen seien für die Ausweisung nicht berücksichtig worden.
Dazu kämen ergänzende Betrachtungen, an deren Ende die Ergebnisse an 215 Messstellen als plausibel, ausweisungsrelevant und belastbar für die Ausweisung nach der AVV GeA eingestuft worden seien. An 81 dieser Messstellen überschritten die ermittelten Nitratwerte die Schwellenwerte der AVV GeA und wurden als belastete („rote“) Messstellen eingestuft. Diese 81 Messstellen werden, den Erläuterungen folgend, ausschlaggebend für die deutliche Erweiterung der Gebietskulisse sein.
Eine Zusammenfassung der Erläuterungen und fachlichen Beschreibungen finden Sie unter der Veröffentlichung des Landwirtschaftsministeriums sowie den dort verknüpften Dokumenten zur Düngeverordnung:
Für eine detaillierte juristische und fachliche Erörterung der aktuellen Gebietskulisse wenden Sie gerne an uns.