Schlachtung geleaster Milchkühe ohne Einverständnis des Leasinggebers strafbar
Das Amtsgericht Lüdenscheid hat mit Urteil vom 07.01.2016 zum Aktenzeichen 72 Ls 35/15 einen Landwirt wegen veruntreuender Unterschlagung verurteilt, weil dieser geleaste Milchkühe ohne Einverständnis des Leasinggebers geschlachtet hat.
Der Milchbauer verpflichtete sich in den zugrundeliegenden Leasingverträgen neben Zahlung der jeweiligen Leasingraten zur pfleglichen Behandlung der Milchkühe. Jedwede Verfügung über die geleasten Milchkühe sowie jeder Standortwechsel war dem Landwirt untersagt.
Ohne die Leasinggeberin zu informieren, entschied sich der Milchbauer in der Folgezeit, 23 der geleasten Milchkühe an insgesamt 16 Tagen schlachten zu lassen und ließ sich für die Schlachtung jeweils ein Entgelt pro Tier auszahlen.
Das Amtsgericht Lüdenscheid befand den Milchbauern der veruntreuenden Unterschlagung in 16 Fällen für schuldig und verurteilte den Landwirt zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000,00 €.
Im Gegensatz zum Eigentümer kann der Leasingnehmer, der lediglich ein vertraglich vereinbartes Nutzungsrecht über den Leasinggegenstand (hier Milchkühe) hat, nicht nach Belieben mit dem Leasinggegenstand verfahren, sondern ist an die eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen gebunden. Der Leasinggegenstand (hier die Milchkühe) verbleiben im Eigentum des Leasinggebers. Sofern der Landwirt entgegen der vertraglichen Vereinbarung und ohne Einverständnis des Leasinggebers Verfügungen über die Milchkühe trifft, u.a. durch Schlachtung, eignet er sich die Kühe im Rechtssinne zu und begeht damit eine Unterschlagung.
Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass dem Landwirt durch Leasingvertrag die Kühe anvertraut waren, so dass das Gericht eine veruntreuende Unterschlagung angenommen hat.
Für die Praxis ist daher darauf zu achten, sich beim Leasing von Gegenständen - auch im Falle des Leasings von Milchkühen - stets an die vertraglichen Vereinbarungen zu halten und abweichende Handlungen nur mit ausdrücklichem schriftlichen Einverständnis des Leasinggebers vorzunehmen.
Bei Fragen rund ums Milchkuhleasing berät Sie gerne:
Rechtsanwalt Max Allendorf, Schwerin