Solarpark, Naturschutz und EEG-Novelle

Am 21.06.2011 fand im Humboldt Carré in Berlin eine weitere Veranstaltung der Gesprächsreihe „Sielmann Dialoge“ zum Thema „Solarparks und Naturschutz in der EEG-Novelle – (k)ein Widerspruch?“ statt. Zu dieser Veranstaltung hatten die „Heinz Sielmann Stiftung“ sowie die „100% erneuerbar Stiftung“ eingeladen. Nach der Begrüßung durch den Vorstand der Heinz Sielmann Stiftung Michael Spielmann sowie dem Geschäftsführer Dr. René Mono der 100% erneuerbar Stiftung fand unter der Moderation von Angela Elis eine Podiumsdiskussion zum Thema der Veranstaltung statt. Daran nahmen MdB Angelika Brunkhorst (FDP, Mitglied des Deutschen Bundestages, Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion für Naturschutz und Reaktorsicherheit), Fred Jung (Vorstand der 100% erneuerbar Stiftung und Vorstand der juwi Holding AG), Rainer Baake (Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e. V.), Christoph Heinrich (Geschäftsleiter Naturschutz WWF Deutschland), Dr. Dieter Günnewig (geschäftsführender Gesellschafter der Bosch & Partner GmbH) und Rocco Buchta (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Kreistag Havelland und Leiter der Arbeitsgruppe „Klimaschutz und Regenerative Energie“ der SPD Havelland) teil. Die Veranstaltung wurde von zahlreichen an diesem Thema Interessierten besucht. Das Thema eröffnete eine lebhafte kontroverse Diskussion insbesondere zur vorgesehenen Regelung, wonach Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, die in Nationalparken und Naturschutzgebieten liegen, nach dem Entwurf zum EEG 2012 keine erhöhte Vergütung erhalten sollen.

Im Kern ging es dabei um die Frage, ob eine derartige flächenbezogene Regelung im EEG sachfremd platziert ist. Natur- und umweltschutzrechtliche Belange werden bereits über die einschlägigen Vorschriften des Fachrechts, vornehmlich im Bau- und Immissionsschutzrecht (BImSchG), berücksichtigt. Dazu gehört auch die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei betreffenden Vorhaben.

Das Meinungsbild zu dem Thema war sehr breit. Eine Vielzahl der Teilnehmer sprach sich gegen eine generelle Ablehnung der Förderung von Solaranlagen auf Konversionsflächen aus, wie sie der aktuelle Entwurf der Bundesregierung zum EEG 2012 vorsieht. Vorzugswürdiger sei eine Einzelfallprüfung einer jeden geplanten Solaranlage auf Freiflächen auf der Grundlage der vorhandenen natur- und umweltschutzrechtlichen Sonderregelungen durch die Kommunen sowie die zuständigen Naturschutzbehörden. Der im EEG-Entwurf vorgesehene flächenbezogene Vergütungsausschluss für bestimmte Konversionsflächen schafft neue gesetzliche Anwendungskonflikte zum vorhandenen Planungs- und Fachplanungsrecht. Das EEG dürfe sich nicht zu einem „Ersatzbaurecht bzw. Naturschutzrecht“ entwickeln. Naturschutzrechtlich zulässige PV-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen sollten deshalb auch eine Vergütung entsprechend dem EEG erhalten. Selbst wenn von dieser Problematik nur ein Bruchteil der für PV-Anlagen zur Verfügung zu stellenden Fläche betroffen ist, sollte dem Gesetzgeber beim EEG 2012 an einer klaren, nicht neue rechtliche Konflikte schaffenden Regelung gelegen sein.  

Es berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock