Stellungnahme des Bundesrates zum EEG 2012

Der Bundesrat hat am 21.06.2011 zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum EEG 2012 Stellung genommen. Der Bundesrat fordert insbesondere im Bereich Biogas Nachbesserungen des bisherigen Gesetzesentwurfs. Nach dem Willen des Bundesrates soll im neuen EEG keine Mengenbegrenzung für Mais und Getreide als Ausgangsstoffe enthalten sein. Entsprechende Fehlentwicklungen beim Maisanbau (Monokulturen) sollen nicht über das EEG, sondern über das entsprechende Fachrecht geregelt werden.

Gleichsam spricht sich der Bundesrat gegen die sowohl im Referentenentwurf als auch im Regierungsentwurf zum EEG 2012 enthaltene Pflicht zur Mindestwärmenutzung in Höhe von 60% aus. Diese Pflicht sollte für alle Anlagen, welche ab dem 01.01.2012 in Betrieb genommen werden, gelten.

Weiterhin plädiert der Bundesrat in seiner Stellungnahme für eine bessere Förderung von Kleinanlagen. Während nach den Vorstellungen des Bundesrats für das EEG 2012 die Grundvergütung für Kleinanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 150 KW insgesamt 16,3 C/KWh betragen sollte, soll die Grundvergütung für Großanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 5 MW lediglich 9,0 C/KWh betragen.

Erhöht werden soll nach den Vorstellungen des Bundesrates auch die Vergütung für den Einsatz energiearmer Substrate (z.B. Gülle) in Biogasanlagen. Der Bundesrat empfiehlt, statt der vorgesehenen zusätzlichen Vergütung von 8,0 C/KWh (Regierungsentwurf) den Einsatz solcher Stoffe mit 9,0 C/KWh zu vergüten.

Beim EEG handelt es sich nicht um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz. Der Bundesrat kann folglich das Gesetzgebungsverfahren nur verzögern.

Es berät Sie:
Rechtsanwalt Dr. Gerold Kantner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Rostock
Rechtsanwalt Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock
Rechtsanwalt John Booth, Fachanwalt für Steuerrecht, Schwerin