Symposium 2016 - Dienstleistungen in der Landwirtschaft

Sie sind Landwirte, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann möchten wir Sie herzlich zu unserem agrarrechtlichen Symposium zum Thema

Dienstleistungen in der Landwirtschaft
- Von der Nachbarschaftshilfe bis zum
Lohnunternehmervertrag -


am          02.03.2016, 08:30 Uhr oder 12:45 Uhr
in das     TRIHOTEL Rostock, Tessiner Straße 103,
18055 Rostock

einladen.

Wir leben in einer arbeitsteiligen Welt. Der Trend zur Spezialisierung und Auslagerung von Leistungen macht auch vor der Landwirtschaft nicht halt. In der modernen Landwirtschaft sind Dienstleistungen von Landwirten und für Landwirte allgegenwärtig. So organisieren sich eine Vielzahl von Agrarunternehmen in mehreren Gesellschaften und unterhalten auf diese Weise „eigene“ Lohnunternehmen. Im Rahmen der Nachbarschaftshilfe werden Erntearbeiten für andere Landwirte ausgeführt oder Betriebe vergeben einzelne Arbeiten an eines der rund 4.500 professionellen Lohnunternehmen. Eine Vergabe sämtlicher Arbeiten an ein Lohnunternehmen ist aufgrund eines entsprechenden Bewirtschaftungsvertrages ebenfalls möglich, wovon in der Praxis durchaus Gebrauch gemacht wird.

In all diesen Fällen kommen zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und den Dienstleistern Verträge über mehr oder weniger konkret zu erbringende Leistungen zustande. Diese werfen unter den verschiedensten Aspekten für Ihre Kunden relevante Fragen auf.

So hat zunächst jeder Betrieb zu beurteilen, ob die Beauftragung eines Lohnunternehmens wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierzu ist die Kenntnis von möglichen Alternativen   von der eigenen Durchführung der Arbeiten über die Anmietung der benötigten Maschinen mit oder ohne Personal, bis hin zu der Beteiligung an einem Maschinenring oder sonstiger Zusammenschlüsse - sowie Möglichkeiten der praktischen Umsetzung erforderlich.

Bei der Entscheidung für ein Lohnunternehmen - und sei es das „eigene“ - stellt sich sofort die Frage, welche Rechte und Pflichten sich aus dem nicht selten nur mündlich und ohne detaillierte Absprachen geschlossenen Vertrag ergeben. Hierbei spielen insbesondere Fragen des Leistungsumfanges - wie und wann? - sowie der Haftung - wer und wofür? - eine wesentliche Rolle. Die Antworten auf diese Fragen lassen sich in Kenntnis der rechtlichen Ausgangslage durch eine entsprechende Vertragsgestaltung durchaus ändern.

Aber auch öffentlich-rechtliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle. So können professionelle Hilfeleistungen Dritter etwa für Beihilfen und cross compliance relevant sein. Insbesondere sind Dokumentationspflichten zu beachten. Bei Missachtung stehen nicht selten Ordnungswidrigkeiten und Prämienkürzungen im Raum.

Weiterhin stellen sich bei der Einschaltung von Lohnunternehmen diverse arbeitsrechtliche Fragen. Für die Bestimmung des zu zahlenden Mindestlohns etwa ist zu klären, ob der Mitarbeiter eines gewerblichen Lohnunternehmens als Arbeitnehmer in der Landwirtschaft anzusehen ist. Bei „eigenen“ Lohnunternehmen ist darüber hinaus insbesondere die Betriebszugehörigkeit und das sich daraus ergebende Weisungsrecht zu beachten.

Schließlich hält auch das Steuerrecht nicht unerhebliche Fallstricke bereit. Im Falle der Überschreitung von Grenzwerten, etwa im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, kann es zur sog. Abfärbung kommen, sodass das gesamte landwirtschaftliche Unternehmen plötzlich als gewerblich einzustufen ist.

Über diese relevanten Themen möchten wir Sie auf unserem Symposium informieren: Ablaufplan Symposium Dienstleistungen in der Landwirtschaft 2016

Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Ihren Berufskollegen und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 20,00 € pro Teilnehmer zu erheben. Die Veranstaltungskosten sind am Tage der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.

Sie können sich entscheiden, ob Sie an unserer Vormittags- oder inhaltsgleichen Nachmittagsveranstaltung am gleichen Tage teilnehmen wollen. Aufgrund des begrenzten Platzangebots bitten wir um Anmeldung per E-Mail bis zum 26.02.2016.

Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock