Symposium Agrarrecht - Landwirtschaft 2015, Verantwortung für Arbeitnehmer, Umwelt und Verbraucher
Sie sind Landwirte, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann möchten wir Sie herzlich zu unserem agrarrechtlichen Symposium zum Thema
Agrarrecht – Landwirtschaft 2015
Verantwortung für Arbeitnehmer, Umwelt und Verbraucher
in das TRIHOTEL Rostock, Tessiner Straße 103, 18055 Rostock
einladen.
Der ständige Wandel ist eine der wenigen Konstanten im Leben. Das gilt auch in der Landwirtschaft. Der Gesetzgeber leistet zu dieser Weisheit einen erheblichen Beitrag. Insbesondere in den letzten Monaten des Jahres 2014 wurden eine Vielzahl von Regelungen verabschiedet, welche erheblichen Einfluss auf die Landwirtschaft in unserer Region haben.
Seit Beginn dieses Jahres gilt das neue Mindestlohngesetz. Bei der Höhe des Mindestlohns gibt es für die Landwirtschaft Übergangsregelungen. Jedoch lässt sich nicht pauschal behaupten, dass alle landwirtschaftlichen Arbeitgeber einen Mindestlohn von unterhalb 8,50 € die Stunde zahlen müssen. Insbesondere bei überschneidender gewerblicher Tätigkeit ist Vorsicht geboten. Ferner beinhaltet das Mindestlohngesetz nicht unwesentliche Dokumentations- und Nachweispflichten. Bei deren Missachtung drohen empfindliche Strafen.
Mit Beginn dieses Jahres gelten die neuen Beihilferegelungen. Erst nach Beginn der Herbstbestellung traten wesentliche Umsetzungsregelungen zur GAP 2013 in Kraft. Sowohl über das Greening als auch über die Ausweitung der Cross-Compliance-Regelungen werden an die Landwirte – auch zum Erhalt der Betriebsprämien – zusätzliche Anforderungen im Bereich des Umweltschutzes gestellt.
Der Schutz der Umwelt, insbesondere des Wassers, steht auch im Rahmen der aktuellen Novelle der Düngeverordnung im Mittelpunkt. Weitere Verschärfungen des Düngerechts sind darüber hinaus in der Vorbereitung. Eine zusätzliche Einschränkung der Stickstoffversorgung des Bodens wird nicht ohne Folgen auf die Ernteergebnisse und somit den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Mandanten bleiben. Neben notwendigen Anpassungen der Arbeitsabläufe könnten zusätzliche Investitionen auf die Landwirte zukommen.
Ein Dauerbrenner ist und bleibt das Thema Lebens- und Futtermittelsicherheit. Erst vor einigen Wochen wurden medienwirksam einige Agrarbetriebe mit Vermarktungssperren belegt. Für die Landwirte stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet. Die Behörden verweisen auf ihre gesetzlichen Befugnisse zur Erteilung von Sperren bei Vorliegen eines bloßen Verdachts. Die Futtermittellieferanten weisen darauf hin, dass weder in dem erzeugten Fleisch noch in den Eiern Rückstände der Verunreinigung zu finden waren und deshalb andere Länder auf Sperren verzichteten. Was müssen Landwirte beachten, um hier nicht auf ihren Schäden sitzen zu bleiben?
Über diese für die landwirtschaftliche Praxis relevanten Themen möchten wir Sie auf unserem Symposium informieren:
Ablaufplan Symposium Agrarrecht - Landwirtschaft 2015
Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Landwirten, Beratern und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 20,00 € pro Teilnehmer zu erheben. Die Veranstaltungskosten sind am Tage der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Deshalb bitten wir Sie um
Anmeldung per E-Mail bis zum 20.02.2015.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock