Symposium GAP 2013 - Aktuelles zum Beihilfenrecht am 05.03.2014
Aufgrund der großen Nachfrage für unser Symposium GAP 2013 bieten wir allen Interessierten eine
Zusatzveranstaltung am 05.03.2014, 08:00 Uhr im TRIHOTEL Rostock
an.
Sie sind Landwirte, landwirtschaftliche Führungskraft, landwirtschaftlicher Berater oder Mitarbeiter landwirtschaftlicher Fachbehörden? Dann möchten wir Sie herzlich zu unserem agrarrechtlichen Symposium zum Thema
GAP 2013 – Aktuelles zum Beihilfenrecht
am 05.03.2014, 13:15 Uhr
in das TRIHOTEL Rostock, Tessiner Straße 103, 18055 Rostock
einladen. Dieses Jahr widmen sich unsere Vorträge den anstehenden Änderungen im Bereich der Betriebsprämien und Zahlungsansprüche.
Kein anderes Thema beherrschte die landwirtschaftliche Fachpresse so sehr wie die anstehende Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 (GAP 2013). Die politischen Diskussionen und Beratungen zogen sich über Jahre hinweg. Nicht alles, was von den verschiedenen Politikern und Interessenverbänden gefordert wurde, findet sich in den nunmehr vorliegenden rechtlichen Regelungen wieder.
Für die Landwirte in unserem Land hat die Reform erhebliche Bedeutung. Die Betriebsprämien stellen für sie eine wesentliche und (bislang) kalkulierbare Einnahmequelle dar. Dies macht sie auch zu einem begehrten Sicherungsmittel für Banken und Landhändler.
Im Rahmen unserer Vorträge wollen wir Sie über den Inhalt der nunmehr vorliegenden rechtlichen Regelungen zur GAP 2013 und deren konkrete Folgen für landwirtschaftliche Unternehmen informieren. Gleichsam sollen Sie einen Überblick über die immer noch ausstehenden nationalen Umsetzungsregelungen erhalten.
Neben den Änderungen des Beihilferechts wollen wir Sie über einen weiteren aktuellen Brennpunkt des Agrarrechts informieren, der Düngeverordnung (DüV). Diese regelt u.a., wann, wie und unter welchen Voraussetzungen sog. Wirtschaftsdünger (z.B. Gülle, Mist, Gärreste) ausgebracht werden darf. Wirtschaftsdünger erhöht die Ertragskraft des Bodens. Die Verwendung des organischen Düngers bringt viele Vorteile mit sich, steht er doch regelmäßig kostenlos zur Verfügung und erspart so erhebliche Aufwendungen für den Einkauf von mineralischem Dünger.
Vornehmlich zum Schutze des Grundwassers und anderer Gewässer wird die Ausbringung von Wirtschaftsdünger jedoch immer stärker eingeschränkt. Dies gibt die Wasserhaushaltsrahmenrichtlinie vor. Lagerkapazitäten für Gülle und Gärreste müssen erhöht werden; neue Ausbringungstechnik muss beschafft werden, die Sicherung der dauerhaften Ertragskraft der Böden ist zu hinterfragen. Bei Verstößen gegen die Düngeverordnung (DüV) drohen Ordnungsgelder und Beihilfekürzungen (CC-Verstoß). Seien Sie auch hier auf dem aktuellsten Informationsstand.
Die Veranstaltungspläne finden Sie hier:
Ablaufplan Symposium GAP 2013, 08:00 Uhr
Ablaufplan Symposium GAP 2013, 13:15 Uhr
Nutzen Sie die Veranstaltung, um mit uns, Landwirten und weiteren Partnern ins Gespräch zu kommen. Wir würden uns freuen, Sie begrüßen zu dürfen. Zur Abdeckung eines Teils der Veranstaltungskosten erlauben wir uns, eine Kostenpauschale von 20,00 € pro Teilnehmer zu erheben. Die Veranstaltungskosten sind am Tage der Veranstaltung vor Ort in bar zu entrichten.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Deshalb bitten wir Sie um
Anmeldung per E-mail bis zum 27.02.2014.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Dr. Thomas Hänsch, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Rostock