Weitere Neuigkeiten
5. Rostocker Unternehmerrunde 2026 - Unternehmensnachfolge
Einladung zur Unternehmensnachfolge heute – zwischen Lebenswerk und Neustart - 29.10.2026 - 16:30 Uhr - Rostock - ScanHotels City
Kein automatisches Entstehen von Dauergrünland auf Flächen mit Ackerlandstatus am 01.01.2026
Der Bundesrat hat die GAPDZV neu gefasst und in § 7 Abs. 1 GAPDZV neue Regeln für die Entstehung von Dauergrünland geschaffen. Landwirtschaftliche Flächen, die am 01.01.2026 Ackerland waren, bleiben künftig Ackerland, auch wenn sie in einem Zeitraum von fünf Jahren nicht umgepflügt werden und begrünt sind. Das heißt: Auf bestehendem Ackerland wird künftig kein Dauergrünland mehr entstehen.
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Unerlässlichkeit der Anwesenheit landwirtschaftlicher Mitarbeiter in den Betrieben
In der aktuellen Situation mit dem Corona-Virus ist nicht abzusehen, inwieweit die Verfügbarkeit von Mitarbeitern in landwirtschaftlichen Betrieben eingeschränkt wird. Damit Sie die Möglichkeit haben, den Mitarbeitern eine Bestätigung mit auf den Weg zu geben, dass ihre Anwesenheit im Betrieb, z. B. für die Pflege und Ernährung der Tiere, unerlässlich ist, stellen wir das anliegende Formular zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass es nicht sicher ist, dass diese Bestätigungen durch den Arbeitgeber von den Behörden akzeptiert werden. Die Bestätigungen können aber hilfreich sein, um in der aktuellen Situation den Behördenmitarbeitern zu verdeutlichen, dass die Mitarbeiter im Betrieb sein müssen.